Die vom Verbraucherschützer Peter Kolba am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebrachte Sachverhaltsdarstellung in Sachen Corona-Hotspots Tiroler Skiorte sieht Landeshauptmann Günther Platter offenbar gelassen. Zudem widerspricht das Land Tirol den Aussagen, dass Ärzte in Ischgl nur definierte Personen testen durften.
„In einem Rechtsstaat steht es jedem und jeder frei, Sachverhaltsdarstellungen einzubringen“, so reagiert Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) auf die vom Verbraucherschutzverein Österreich eingebrachte Anzeige gegen das Land Tirol wegen fahrlässiger Gemeingefährdung in einigen Skigebieten. Man habe selbst Interesse, Verdächtigungen aufzuklären.
Land Tirol hat andere Version
Auch zum Vorwurf, dass Ärzte in Ischgl nur definierte Personen auf das Coronavirus testen durften, tischt das Land Tirol eine gänzlich andere Version auf. „Die Gesundheitsbehörden haben die Vorgabe ausgegeben, alle Personen in Ischgl mit grippeähnlichen Symptomen auf Corona zu testen“, heißt es. Selbst im Fall des „Kitzloch“-Barkeepers (36) habe es eine Abstrichanordnung des Amtsarztes gegeben.
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