Ab jetzt möglich

Enormer Ansturm bei Härtefall-Hilfsanträgen

Wirtschaft
27.03.2020 21:00

Ab sofort können durch die Coronavirus-Pandemie gefährdete Selbstständige die ersten Notfallhilfen beantragen. Dieser einmalige Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Um 17 Uhr wurde das Online-Formular der Wirtschaftskammer freigeschaltet. Der Ansturm war enorm. Nach gut zwei Stunden waren rund 10.000 Anträge eingelangt, die ersten bereits zur Zahlung freigegeben. Die Telefonleitungen der Kammer glühten bereits seit den Morgenstunden. Man muss mit längeren Wartezeiten rechnen.

Der Notfallhilfe-Topf der Wirtschaftskammer ist mit einer Milliarde Euro dotiert. Zahlreiche Mitglieder wollten schon im Vorfeld nähere Infos und hingen längere Zeit in der Warteschleife fest. „Wir bitten um Geduld, es kann derzeit zu längeren Wartezeiten kommen“, hieß es in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zu Mittag. Informationen findet man auch auf der Website der Kammer. Über diesen Link ist auch das Onlineantragsformular abrufbar.

„An Eides statt“
„Der Antragsteller / die Antragstellerin versichert an Eides statt, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht werden“, wird dem elektronischen Antragsformular vorangestellt. „Der Antragsteller / die Antragstellerin nimmt zur Kenntnis, dass Falschangaben strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.“

Außerdem müssen die Antragsteller erklären, dass keine anderen Förderungen von Gebietskörperschaften, die der Bekämpfung der Auswirkungen von Covid-19 dienen, in Anspruch genommen werden, ausgenommen Förderungen der Corona-Kurzarbeit sowie staatliche Garantien.

Anträge ausschließlich über Onlineformular und nicht am Telefon
Eine Wirtschaftskammer-Sprecherin machte darauf aufmerksam, dass die Anträge nur über das Onlineformular gestellt werden können und nicht am Telefon. Die Serverkapazitäten seien erhöht worden, um dem zu erwartenden Ansturm Herr werden zu können.

Betroffene finden alle Informationen auch auf der Webseite der Wirtschaftskammer. (Bild: Screenshot wko.at)
Betroffene finden alle Informationen auch auf der Webseite der Wirtschaftskammer.

WKÖ-Sprecherin: Sind auch am Samstag und Sonntag im Einsatz
Ein hoher Andrang sei natürlich erwartet worden und logisch, aber nicht nötig, sagte die Sprecherin. Fördermittel für die kommenden Anträge seien ausreichend vorhanden. „Wir appellieren nochmals an alle Antragsteller: Der Antrag muss nicht Freitag um 17 Uhr gestellt werden. Wir sind auch Samstag und Sonntag mit Hunderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz, die die Anträge rasch bearbeiten.“

Bei vielen Betroffenen muss es mit diesem Sicherheitsnetz sehr schnell gehen. Anträge können grundsätzlich bis 31. Dezember 2020 gestellt werden. Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern erhalten aus dem Härtefallfonds eine „Soforthilfe“ von bis zu 1000 Euro, die schon kommende Woche ausbezahlt werden kann. Letztlich sind in Summe bis zu 6000 Euro Unterstützung möglich.

Wer hat Anspruch auf die Nofallhilfe?
Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und maximal zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen, erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende sowie Freiberufler (wie etwa im Gesundheitsbereich). Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung, ausgeschlossen von der Förderung sind allerdings Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet worden sind.

(Bild: thinkstockphotos.de (Symbolbild))

Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Als Härtefall ist definiert, wenn ein Unternehmer bzw. eine Unternehmerin nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Kosten zu decken oder ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres vorliegt. Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen maximal 80 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage betragen haben, als Untergrenze für Zuschussanträge gelten Einkünfte von zumindest 5527,92 Euro pro Jahr.

Land- und Forstwirtschaft und NGOs müssen sich noch gedulden
Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen können Zuschüsse beantragen, allerdings anhand eigener Förderrichtlinien, die von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet werden. Hier gab es zuletzt noch keinen genauen Zeitpunkt für die erstmögliche Antragstellung.

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