Nur Grundversorgung

Handelsketten müssen Warenangebot einschränken

Wirtschaft
30.03.2020 22:22

Laut Covid-19-Gesetz dürfen Handelsketten derzeit nur Waren der Grundversorgung verkaufen. Kleidung, Blumen, Spielzeug oder Gartengeräte passen deshalb nichts ins Bild, weil es sich dabei nicht um Lebensmittel handelt. Es gibt bereits erste Klagen von Händlern, die ihre Waren nicht verkaufen dürfen, während andere Produkte verkaufen, die nicht zur Grundversorgung zählen.

„Wir appellieren an die Solidarität aller, in den kommenden Wochen nur jene Produkte zu kaufen, die für den täglichen Gebrauch unbedingt benötigt werden“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Die meisten Geschäfte in Österreich sind dieser Tage geschlossen. Supermärkte verkaufen aber oft nicht nur Waren des täglichen Bedarfs, sondern auch Spielwaren, Blumen und Gartengeräte. Das finden viele Händler, die derzeit nicht öffnen dürfen, unfair. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Die meisten Geschäfte in Österreich sind dieser Tage geschlossen. Supermärkte verkaufen aber oft nicht nur Waren des täglichen Bedarfs, sondern auch Spielwaren, Blumen und Gartengeräte. Das finden viele Händler, die derzeit nicht öffnen dürfen, unfair.

Erlaubt sind nur Waren der Grundversorgung
Produkte außerhalb der Grundversorgung zu verkaufen, ist den Handelsketten laut Covid-19-Gesetz verboten. Das geht aus einem Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung hervor. Ein Vorarlberger Spielwarenhändler hatte in der vergangenen Woche eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eingebracht. Er fühlte sich benachteiligt, weil große Ketten nicht nur lebensnotwendige Waren, sondern auch Sportausrüstung, TV-Geräte, Gartenartikel und Spielzeug verkauften.

Vor heimischen Supermärkten werden Schutzmasken ausgegeben. Sobald diese verteilt worden sind, ist das Betreten nur noch mit der Maske erlaubt. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Vor heimischen Supermärkten werden Schutzmasken ausgegeben. Sobald diese verteilt worden sind, ist das Betreten nur noch mit der Maske erlaubt.

Eingeschränktes Angebot könnte Kunden verunsichern
Manche Händler haben Teile ihres Sortiments deshalb abgetrennt und bieten es nicht zum Verkauf an. Andere Handelsketten argumentieren jedoch, dass Non-Food-Produkte schon immer zu ihrem Sortiment gehört hätten, und möchten das Angebot deshalb nicht verkleinern. Der Handelskonzern Spar ruft dazu auf, die Situation aus den Blickwinkeln der Konsumenten zu betrachten. Das Abriegeln von Produkten würde diese stark verunsichern.

Ministerium ist für „restriktive“ Auslegung des Gesetzes
Ein Verkaufsverbot für Non-Food-Sortiment würde außerdem dazu führen, dass die Menschen diese Produkte einfach bei Online-Händlern einkauften. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu jedoch, die Rechtsauffassung sei „restriktiv“ auszulegen. Handelsketten dürften demnach nur Produkte verkaufen, „die der Grundversorgung dienen (insbesondere Lebensmittel).“

(Bild: APA/dpa/Michael Kappeler)

Ab Mittwoch wird in den heimischen Supermärkten schrittweise eine Schutzmaskenpflicht eingeführt. Diese sollen kostenlos abgegeben werden, der Handel möchte dafür jedoch eine finanzielle Entschädigung

Die betroffenen Händler hoffen jedenfalls auf ein Einlenken der großen Handelsketten. Schließlich hätten sie es aufgrund des ständigen Wettbewerbs mit den Online-Händlern schon schwer genug.

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