Der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, fordert die wissenschaftliche Auswertung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zur Bekämpfung des Coronavirus. So könnte geprüft werden, ob bestimmte Medikamente gegen Covid-19 schützen. Das Gesundheitsministerium, das die Daten für die Forschung freigeben müsste, zeigt sich nicht abgeneigt.
Bei der Debatte um Datenanalysen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ging es bisher vor allem um die Auswertung von Mobilfunkdaten zur Analyse der Bewegungsströme der Österreicherinnen und Österreicher. Bachinger verweist nun allerdings auf eine andere Möglichkeit: So könnten Informationen über an Covid-19 erkrankte Personen aus verschiedenen staatlichen Datenbanken verknüpft werden, um die Auswirkung bestimmter Medikamente auf die Krankheit zu überprüfen.
Laut Bachinger gibt es bereits eine Anfrage der Charité Berlin. Hier geht es um die Frage, ob unter den erkrankten Personen auch solche sind, die bestimmte Wirkstoffe einnehmen, die üblicherweise gegen rheumatische Krankheiten bzw. zur Malaria-Prophylaxe verschrieben werden (Cloroquin bzw. Hydroxychloroquin). Damit könnte geprüft werden, ob diese Medikamente vor Covid-19 schützen.
Information über „e-Medikation“ könnte für Forschung nützlich sein
Österreich könnte hier Daten liefern, die in anderen Ländern noch nicht vorhanden seien, argumentiert Bachinger. Dies deshalb, weil hierzulande nicht nur die mit dem Coronavirus infizierten Personen in einer staatlichen Datenbank erfasst werden (dem „Epidemologischen Meldesystem“ EMS), sondern zusätzlich auch die von den meisten Österreichern eingenommenen Medikamente. Letzteres wird über die mittlerweile flächendeckend ausgerollte „e-Medikation“ der Elektronischen Gesundheitsakte erfasst und für zwölf Monate gespeichert. „Andere Länder können diese Fragestellungen nicht einmal ansatzweise beantworten, weil ihnen die Grundlagen dazu fehlen“, meint Bachinger.
Der Patientenanwalt schlägt nun vor, die ELGA-Daten mit jenen des Epidemologischen Meldesystems und der Heilmittelabrechnung (HEMA) der Sozialversicherung zu verknüpfen und der Forschung zur Verfügung zu stellen. Die Identität der Erkrankten soll dabei „pseudonymisiert“ werden, damit aus dem Datensatz nicht mehr unmittelbar hervorgeht, um welche Personen es sich handelt.
Rechtliche Grundlage gelegt
Die rechtlichen Grundlage für eine derartige „Registerforschung“ mit medizinischen Daten wurde mit dem Forschungsorganisationsgesetz 2018 zwar gelegt. Bisher fehlt allerdings die dafür nötige Verordnung des Gesundheitsministeriums, zumal sich die damalige Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) aus Datenschutzgründen gegen die Freigabe von Gesundheitsdaten für die Forschung quergelegt hatte. Bachinger war schon damals ein Befürworter der Freigabe.
Gesundheitsministerium prüft
Laut einer Sprecherin von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) werden nun mehrere Varianten für die Öffnung staatlicher Gesundheitsdatenbanken für die Erforschung des Coronavirus geprüft. Allerdings betont das Ministerium weiterhin die Notwendigkeit des Datenschutzes: „Im Zentrum steht für uns, dass es sich hier um sensible Daten handelt und eine - ausschließlich im Zusammenhang mit Covid-19 stehende - Verwendung jeglicher Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken nur unter strenger Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten möglich sein kann.“
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