Verschärfte Regelungen

Ist Aufenthalt zu Ostern im Ferienhaus erlaubt?

Kärnten
02.04.2020 11:36

Wer heuer am Zweitwohnsitz feiern will, der muss verschärfte Regeln beachten. Das Feiern ist nur mit Personen aus eigenem Haushalt erlaubt. 

Zweitwohnsitze sind in Kärnten beliebt und sehr gefragt. 70.000 sollen es bei uns sein. Ostern wollen viele Familien im Ferienhaus oder Apartment verbringen. Doch ist das in Zeiten von Corona überhaupt erlaubt?

Nach Ansicht von Experten spreche grundsätzlich nichts dagegen. Es gebe allerdings eine Einschränkung. „Der Aufenthalt am Zweitwohnsitz ist nur mit Personen erlaubt, mit denen man auch gemeinsam in einem Haushalt lebt“, erklärt Polizei-Revierinspektorin Alina Grischnig. Konkret bedeute das, dass man in sein Feriendomizil weder Freunde oder Verwandte einladen, noch diese besuchen darf.

Um ein zusätzliches Risiko der Infektion durch das Virus zu vermeiden, sollte man in der momentanen Situation seinen Zweitwohnsitz wirklich nur dann aufsuchen, wenn es unbedingt nötig ist. Ausländer, die bei uns ein Ferienhaus besitzen, werden wegen der strengen Einreisebestimmungen ohnehin auf einen Besuch verzichten müssen.

Kärntner Krone/ Christian Tragner

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