Die Ärztekammer (ÖÄK) ist für das Tragen von einfachen Schutzmasken im öffentlichen Leben zur Eindämmung des Coronavirus. Aufgrund fehlender Symptomatik sei vielen Menschen nicht bewusst, dass sie trotzdem Covid-19-positiv seien und damit andere Personen infizieren könnten, betonte am Sonntag ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres. Die Tragepflicht von Masken in Supermärkten ab Montag begrüßte er.
Durch das Tragen einfacher Schutzmasken werde verhindert, dass etwa bei Husten oder Niesen durch Tröpfcheninfektionen andere Menschen angesteckt würden, meinte Szekeres , der die ab Montag geltende Schutzmaskenpflicht beim Einkauf in Supermärkten „ausdrücklich begrüßt“. Auch im öffentlichen Bereich sollten einfache OP-Masken verwendet werden, wie sie jetzt auch in den Supermärkten verteilt werden.
Mund und Nase müssen bedeckt sein
Im Notfall könnten auch selbstgenähte Masken bzw. ein dicht um Mund und Nase gelegter Schal benützt werden, empfiehlt die Ärztekammer. Wichtig dabei sei, dass die Masken Mund und Nase zur Gänze bedecken sowie deutlich unter das Kinn reichen. Zusätzlich müssten auch allgemeine Hygienestandards - insbesondere die regelmäßige Händehygiene - sowie die Abstandsregel von mindestens einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden.
Masken bremsen Ausstoß von Tröpfchen
Wichtig zu wissen ist für Szekeres aber, dass einfache chirurgische oder selbstgenähte Masken die Träger kaum vor Viren schützten: „Aber sie bremsen den Ausstoß von Sekrettröpfchen, die beim Husten oder Niesen ohne Mundschutz mit bis zu 180 km/h in die Umgebung geschossen werden.“ Auch trotz Schutzmaske müsse man sich zudem immer so verhalten, als ob keine getragen würde, und Abstand einhalten.
FFP2- und FFP3-Masken im Alltag unnötig
Masken der höchsten Schutzkategorie (FFP2- und FFP3-Masken) müssen auch laut ÖÄK nur im direkten Kontakt mit infizierten Patienten getragen werden. Für den Alltagsgebrauch seien diese nicht nötig und könnten sogar kontraproduktiv sein, so Szekeres.
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