Nehammer stellt klar:

„Polizei kann nicht einfach in eine Wohnung gehen“

Politik
05.04.2020 13:16

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat am Sonntag einen „neuen Sammelerlass“ anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage angekündigt. Zuvor hatte das Gesundheitsministerium mit einem Entwurf für Verwirrung gesorgt, demzufolge „sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben“, zu untersagen wären. Dennoch betonte er: „Die Polizei kann nicht einfach in eine Wohnung gehen.“

Nachdem von Verfassungsrechtlern und den Oppositionsparteien massive Bedenken bzw. Kritik an dem Vorhaben gekommen war, hatte das Gesundheitsministerium am Samstagabend präzisiert, die Regelung sehe nicht vor, dass sich in geschlossenen Räumen höchstens fünf Personen zusammenfinden dürfen. Die maximal fünf würden sich nicht auf im gemeinsamen Haushalt Lebende beziehen: „Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen.“

Polizei wird sich „auf jeden Fall“ an Gesetze halten
Im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt erklärte Nehammer nun dazu, am Montag werde eine Regelung präsentiert, welche die entstandenen Unklarheiten beseitige. Auf die Frage, ob er ausschließen könne, dass zu Ostern die Polizei an Wohnungstüren klopft, hinter denen mehr als die erlaubten Personen vermutet werden, meinte Nehammer, die Polizei habe bei Lärmerregung oder Hinweisen auf häusliche Gewalt die Pflicht, Nachschau zu halten. Im Zusammenhang mit Vorsorgemaßnahmen gegen die Weiterverbreitung von SARS-Co2-V werde sich die Polizei „auf jeden Fall“ an die Gesetze halten.

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

„Das Handeln der Polizei ist durch das Gesetz bestimmt“, verwies Nehammer auf die „klare Rechtslage“. Er könne „eines garantieren: Die Polizei wird nichts tun, was gegen die Verfassung ist.“

„Es geht nicht um Überwachung“
Zur viel diskutierten Corona-App des Roten Kreuzes bemerkte Nehammer, dabei handle es sich um eine gesundheitspolitische Maßnahme, die der Eindämmung des Virus diene. Die Polizei erhalte keinen Zugriff auf die Daten: „Wir haben mit der App nix zu tun. Es geht nicht um Überwachung.“ 

(Bild: facebook.com/Rotes Kreuz, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Die App sei ein wichtiges Instrument im Gesamtpaket gegen Covid-19. Die Frage, ob er die zwangsweise Verwendung der App befürworte oder nicht, ließ der Innenminister unbeantwortet. Man werde sich dazu mit Experten beraten.

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