Nach der seit heute geltenden Mundschutz-Pflicht in Supermärkten geht die Regierung jetzt noch einen Schritt weiter: Ab nächstem Montag ist auch das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend.
Am Arbeitsort soll der Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern gemeinsam entscheiden, ob Masken getragen werden sollen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag.
Bereits seit diesem Montag gilt: Wer einen Supermarkt oder eine Drogerie betritt, musst eine Gesichtsmaske tragen. Nur Geschäfte, deren Kundenbereich kleiner als 400 Quadratmeter ist, sind laut Erlass des Gesundheitsministeriums vom vergangenen Dienstag von der Maskenpflicht ausgenommen. Dort gelten weiter nur die bisherigen Hygienevorschriften in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, etwa das Einhalten des Ein-Meter-Abstands.
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