Die rechtliche Regelung zu Fahrgemeinschaften während der Corona-Krise ist äußerst unklar. Im Mühlviertel wird über hohe Strafe für vier Voest-Mitarbeiter diskutiert. Beim Betriebsrat der Firma schrillten jedenfalls die Alarmglocken.
Verwirrung pur rund um die Regeln für Fahrgemeinschaften. Laut Auskunft des Landes sind sie zulässig. „Vorausgesetzt der Mindestabstand von einem Meter wird eingehalten. Zusätzlich gilt die Empfehlung, einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen“, hieß es am Montag, 6. April. Die Mühlviertler Polizisten hatten aber einen völlig anderen Wissensstand.
Mehrere Änderungen
In einem Schreiben der Bezirksbehörde wurde ihnen noch drei Tage zuvor mitgeteilt, dass es nicht notwendig ist, den Abstand einzuhalten, wenn Maske und Handschuhe getragen werden. Während der „Krone“-Recherchen flatterte dann eine neue Nachricht in die Polizeistuben. Der Mindestabstand ist doch verpflichtend einzuhalten.
Vorausgesetzt der Mindestabstand von einem Meter wird eingehalten.
Land OÖ
Große Verunsicherung
Keine Wunder, dass die Verunsicherung unter den Pendlern riesengroß ist. Zumal zuletzt die Rede von einer saftigen Strafe für eine Fahrgemeinschaft war. Auf dem Weg zur Voest sollen vier Männer zu je 700 Euro verdonnert worden sein.
Info an Voest-Belegschaft
Beim Betriebsrat schrillten die Alarmglocken. An die Belegschaft erging sofort eine Info: „Fahrgemeinschaften sind nach wie vor, entgegen den kursierenden Gerüchten, zulässig!“
Viele Fragen sind offen. Das gehört bundeseinheitlich geregelt und ordentlich kommuniziert.
Verkehrssprecher Peter Handlos
Ruf nach einheitlicher Regel
Der Mühlviertler FP-Verkehrssprecher Peter Handlos fordert klare Worte: „Viele Fragen sind offen. Das gehört bundeseinheitlich geregelt und ordentlich kommuniziert“, so der Landtagsabgeordnete.
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