Versuchen kann man es ja: Der tief gefallene Pop-Superstar R. Kelly wird wegen der Coronavirus-Pandemie nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Einen entsprechenden Antrag, den der 53-jährige Musiker über seine Anwälte eingereicht hatte, lehnte eine Richterin in New York am Dienstag ab.
Sie verstehe, dass Kelly Sorge vor einer Ansteckung mit dem Virus habe, schrieb Richterin Ann Donnelly in der Begründung. Der Sänger habe aber keine ausreichenden Gründe für eine Entlassung vorgelegt. In dem Gefängnis in Chicago, wo Kelly derzeit einsitzt, gebe es noch keine bestätigten Fälle von Covid-19, zudem habe die Anstalt umfangreiche Schutzmaßnahmen eingeführt.
Der Sänger („I Believe I Can Fly“) ist seit vergangenem Sommer in Haft. In Chicago sowie in New York und Minnesota liegen lange Anklageschriften gegen Kelly vor - unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Der Musiker beteuert seine Unschuld. Die ersten Prozesse sollten eigentlich noch dieses Jahr starten. Ob der Zeitplan angesichts der Corona-Krise eingehalten werden kann, ist fraglich.
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