Wer in der Corona-Krise seinen Job verloren hat oder keinen Arbeitsplatz findet, soll sich nicht noch mehr Sorgen machen müssen als unbedingt notwendig: Daher dürfte der Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Corona-Krise nun verlängert werden.
„Es gibt noch keine Verordnung dazu“, hieß es aus dem Arbeitsministerium. Man schaue sich dies derzeit an. Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) machte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag allerdings klar, „dass es kein Abgleiten von der Arbeitslosen- in die Notstandshilfe geben wird“.
Demnach werden laut Anschober die Monate der Corona-Krise also nicht auf jene Zeit angerechnet, nach der Arbeitslose nur noch die niedrigere Notstandshilfe erhalten. Das AMS wartet nun auf die neue Verordnung zum Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld normalerweise für 20 Wochen
Wenn man eine gewisse Zeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält man in Österreich grundsätzlich Arbeitslosengeld für 20 Wochen. Ein längerer Bezug von Arbeitslosengeld ist etwa für Ältere möglich. Das Arbeitsmarktservice zieht zur Berechnung des Arbeitslosengelds den Brutto-Wert der Jahresbeitragsgrundlage heran, maximal die Höchstbeitragsgrundlage laut ASVG von brutto 5370 Euro pro Monat. Davon werden dann Sozialabgaben und Einkommenssteuer abgezogen. Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beläuft sich dann auf 55 Prozent des errechneten Netto-Einkommens - umgerechnet auf Tage.
Wenn man kein Arbeitslosengeld mehr bekommt und noch keine Arbeit gefunden hat, dann kann man mit Einschränkungen die zeitlich unbefristete Notstandshilfe beziehen. Man erhält zunächst 92 Prozent des Arbeitslosengeldes als Notstandshilfe, wenn der Arbeitslosengeldgrundbetrag höher war als der Ausgleichszulagenrichtsatz.
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