Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor Missbrauch bei der Kurzarbeit in Österreich, der bei Unternehmen in der Corona-Krise vorkomme. In Hunderten Anfragen von Beschäftigten sei die Rede davon, dass in den jeweiligen Firmen „etwas nicht mit rechten Dingen“ zugeht. Es gebe bereits rund 35 konkrete Fälle, bei denen Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit voll arbeiten und falsche Stundenaufzeichnungen führen würden.
Man habe Hinweise bekommen, wonach Arbeitgeber verlangen, dass die Angestellten „falsche Arbeitszeitaufzeichnungen führen oder die Arbeitszeitaufzeichnungen fälschen“, erläuterte der AK-Arbeitsmarktexperte Gernot Mitter im Ö1-„Morgenjournal“ am Freitag. Beispielsweise müssten Arbeitnehmer nach fünf Stunden Arbeit elektronisch ausstempeln gehen, dann aber weiterarbeiten. „Solche Dinge werden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlangt“, so Mitter. Von Mitarbeitern aus rund 35 Firmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, habe die „Job- und Corona-Hotline“ bisher solche Meldungen erhalten. Insgesamt wenden 26.000 Unternehmen die Corona-Kurzarbeit an.
Durchrechnungszeitraum muss beachtet werden
Es sei aber kein Betrug, wenn jemand zur Kurzarbeit angemeldet worden sei und vorerst trotzdem weiter voll arbeite, betonte Mitter. Es gibt nämlich einen dreimonatigen Durchrechnungszeitraum. „Es ist also durchaus möglich, dass eineinhalb Monate voll gearbeitet wird und eineinhalb Monate dann gar nicht gearbeitet wird.“
WKO: Für Missbrauch „null Verständnis“
Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf stellte die Missbrauchsvorwürfe in Abrede. Ihm seien bis dato keine konkreten Fälle bekannt. „Ich habe im Moment ein bisserl wenig Verständnis für so pauschale Verdächtigungen. Ob ein Betrug vorliegt, weiß man erst, wenn die erste Abrechnung da ist“, so Kopf. Für Missbrauch habe er „null Verständnis“, aber derzeit sei nichts bewiesen und manche gemeldeten Fälle seien vielleicht auf „Unwissenheit“ zurückzuführen.
Ich habe im Moment ein bisserl wenig Verständnis für so pauschale Verdächtigungen. Ob ein Betrug vorliegt, weiß man erst, wenn die erste Abrechnung da ist.
Karlheinz Kopf, Wirtschaftskammer-Generalsekretär
Stichprobenartige Kontrollen nach Ende der Kurzarbeit
Es handle sich nur dann um Missbrauch sei, wenn über die gesamte Kurzarbeitsperiode mehr gearbeitet und daher mehr abgerechnet werde, als jene Arbeitszeit, die tatsächlich ausgefallen sei, betonte Kopf. Dies lasse sich jetzt aber noch nicht feststellen, da noch keine Abrechnung vorliege. Nach Ende der Kurzarbeit soll es jedenfalls stichprobenartige Kontrollen geben.
„Gibt in Krise immer welche, die System ausnutzen“
Auch AK-Präsidentin Renate Anderl sprach sich für Kontrollen aus: „Es gibt leider in einer Krise immer auch welche, die ein System ausnutzen. Und die haben wir auch derzeit, die tatsächlich das System der Kurzarbeit ausnutzen.“
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