Ab Samstag darf die Polizei bei Verstößen gegen gewissen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie auch Organmandate ausstellen. Wer etwa Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, dem droht in Zukunft eine Strafe von 25 Euro. Kontolliert werden soll demnächst übrigens auch in den Öffis.
In den öffentlichen Verkehrsmittel und in dann wieder geöffneten Geschäften gilt die Regelung - die dazugehörige Verordnung wurde noch am Karfreitag erlassen - freilich erst ab kommenden Dienstag. Bei allen anderen Verstößen sind übrigens 50 Euro fällig. Das betrifft das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen, wie das Betreten von Gebieten, die unter Quarantäne gestellt worden sind, oder von eigentlich geschlossenen Läden.
„Bis jetzt wurden Übertretungen nach dem Epidemiegesetz und dem Covid-19-Maßnahmengesetz mit Anzeigen geahndet, nun kommt eine neue Möglichkeit hinzu“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Kontrollen auch in Öffis
Auch in und um Öffis wird die ebenfalls ab 14. April geltende Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz - entgegen ursprünglicher Annahmen - überprüft. An den Feiertagen werden nun vor allem die Ausgangsbeschränkungen strikt überwacht.
Wie groß wird die Nachfrage
Wie berichtet, dürfen ab Dienstag nach Ostern neben Supermärkten auch wieder Baumärkte und sonstige Geschäfte mit maximal 400 Quadratmetern Kundenbereich aufsperren. Sechs von zehn Österreichern geben derzeit allerdings weniger Geld aus. Bei der teilweisen Öffnung ab 14. April könnte die Nachfrage daher groß sein.
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