Hürden bei Einreise

Ausländische Pfleger: Edtstadler um Lösung bemüht

Österreich
13.04.2020 16:05

Die Grenzkontrollen im Zuge der Coronaviurs-Pandemie haben für die rund 200.000 Einpendler aus dem Ausland zu erheblichen Reiseproblemen geführt - und in Österreich zu einem Arbeitskräftemangel in der Pflege, den Produktionsbetrieben und der Landwirtschaft. Europaministerin Karoline Edtstadler bemüht sich diesbezüglich um weitere Zugeständnisse der Nachbarstaaten. „Derzeit laufen Verhandlungen mit Ungarn und Rumänien über eine Lösung, mit der Rumäninnen und Rumänen, die in Österreich tätig sind, mit dem Zug durch Ungarn zu ihrem Arbeitsplatz Reisen können“, teilte die ÖVP-Politikerin am Montag mit.

Rund 200.000 Einpendler aus dem Ausland sind in Österreich als Fachkräfte oder in Gesundheits- bzw. Pflegeberufen aber auch als Erntehelfer tätig. Aufgrund der Coronakrise haben alle EU-Staaten strenge Ein- und Ausreisebestimmungen erlassen und damit die Reisefreiheit massiv eingeschränkt. Einreisende müssen in allen Staaten grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne.

(Bild: APA/ROBERT JAEGER)

Ab Dienstag neue Regelungen mit Tschechien
„Diese Regelungen stellen die Wirtschaft, die Landwirtschaft aber vor allem auch unser Gesundheits- und Pflegesystem vor große Herausforderungen. Daher müssen wir vor allem mit unseren Nachbarstaaten in der Krise eng abgestimmt vorgehen“, so Edtsatdler. Ihr zufolge konnten in den vergangenen Tagen und Wochen eine Reihe von Ausnahmen für Pendler aus dem Ausland erreicht werden. Ab Dienstag beispielsweise treten neue Regelungen mit Tschechien für Mitarbeiter im Bereich der kritischen Infrastruktur in Kraft (siehe im Text weiter unten). „Davon profitieren nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber, sondern auch die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.“

(Bild: APA/HERBERT P. OCZERET)

Im folgenden ein Überblick über die Regelungen an den Grenzen:

  • Tschechien: Die Ausnahmen für Pendler aus dem Gesundheitsbereich werden auf ab 14. April auf Mitarbeiter im Bereich der kritischen Infrastruktur ausgeweitet, wie technische Beschäftigte in Krankenhäusern. Zudem wurde das Mindestintervall auf 14 Tage verkürzt.
  • Ungarn: Ungarische Staatsbürger und EWR-Bürger mit Wohnsitz in Ungarn dürfen nach Ungarn ein- und ausreisen, es besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende.
  • Slowakei: Es gilt ein Einreiseverbot für nichtslowakische Staatsangehörige und eine 14-tägige Quarantänepflicht in staatlichen Einrichtungen für alle Einreisenden. Davon ausgenommen sind alle Personen deren Wohnsitz in der Slowakei ist, und die bis zu 30 km von der Staatsgrenze entfernt arbeiten und eine Bestätigung ihres Arbeitgebers mit sich führen.
  • Slowenien: Slowenische und ausländische Staatsangehörige müssen mittlerweile nur noch sieben Tage nach Ankunft in Quarantäne verbringen, wobei die Details im Einzelfall vom Gesundheitsministerium festgelegt werden. Pendler sind von den Quarantänevorschriften ausgenommen. Sie müssen neben einem amtlichen Reisedokument einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitführen.
  • Rumänien: Für alle Einreisende gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Wie das „profil“ kürzlich berichtete dürfen wegen einer neuen Notstands-Verordnung 306 Altenbetreuerinnen nicht von Rumänien nach Österreich einfliegen. Zudem können jene Pfleger, die seit Wochen Sonderschichten in Österreich einlegen, nicht nach Rumänien zurückfliegen.
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