Rechtsanwältin Alexandra Eder von „Greiter, Pegger, Kofler & Partner“ weiß, was zu tun ist, wenn man einen Sommerurlaub gebucht hat. Oft ist eine Stornierung noch möglich - man sollte sich aber jetzt bereits über seine Möglichkeiten informieren.
Das Coronavirus hat viele Länder erfasst, Reisen ins Ausland sind derzeit fast unmöglich. Wann sich die Situation ändern wird, ist ungewiss. Damit stellt sich auch die Frage, was mit bereits gebuchten Sommerurlauben passiert.
Bei Sommerurlaub Situation abwarten
Bei Pauschalreisen ist ein kostenloses Storno möglich, wenn eine offizielle Reisewarnung für das Reiseziel besteht oder es sonst unzumutbar ist, die Reise anzutreten. Diese Umstände müssen allerdings kurz vor Reiseantritt vorliegen. Ein erst für den Sommer gebuchter Urlaub kann damit derzeit noch nicht kostenfrei storniert werden, sondern ist die Entwicklung der Situation abzuwarten.
Wegen Pandemieeinstufung meist kein Storno
Aber Achtung: Meist erhöhen sich Stornokosten schrittweise. Wer aus Angst vor dem Virus dieses Jahr jedenfalls nicht wegfahren möchte, sollte daher überlegen, ob er nicht jetzt - zwar nicht kostenlos aber doch günstiger - vom Reisevertrag zurücktritt. Nachdem Covid-19 als Pandemie eingestuft wurde, greifen Stornoversicherungen dabei in der Regel leider nicht.
Anspruch auf Ersatzflugticket
„Wurden einzelne Reiseleistungen individuell gebucht, hängen die Rücktrittsmöglichkeiten und Stornobedingungen vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren Recht ab. Werden Flüge abgesagt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des Ticketpreises“, sagt Dr. Eder.
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