Blutspenden

NEOS orten Diskriminierung von Homosexuellen

Politik
14.04.2020 15:30

Homosexuelle Männer sind zwar nicht pauschal von Blutspenden ausgeschlossen, eine Verordnung sieht jedoch eine zwölfmonatige Wartefrist nach dem letzten Geschlechtsverkehr für sie vor. Der NEOS-Abgeordnete Yannick Shetty ortet darin eine Ungleichbehandlung und fordert angesichts der Corona-Krise eine Änderung der Blutspendeverordnung. 

Besonders in Krisenzeiten sind Blutspenden absolut lebensnotwendig. Nach wie vor sind viele Menschen auf rettende Konserven angewiesen, daher finden Spendenaktionen weiterhin statt, wie etwa das Rote Kreuz betont. So lange die erforderlichen Schutzmaßnahmen - wie etwa der nötige Sicherheitsabstand und das Tragen eines Mundschutzes - eingehalten werden, sind Spenden auch in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen erlaubt.

Derzeit wird mittels eines Fragebogens geklärt, ob eine Person Blut spenden darf, oder nicht. (Bild: Rotes Kreuz)
Derzeit wird mittels eines Fragebogens geklärt, ob eine Person Blut spenden darf, oder nicht.

Wartefrist für Homosexuelle
Jedoch gibt es diverse Einschränkungen, wer auch tatsächlich zu einer Blutspende zugelassen wird. Neben Personen, die sich kürzlich in bestimmten Risikoländern aufgehalten haben oder jenen, die an bestimmten Erkrankungen leiden, dürfen etwa auch Männer nicht spenden, die in den letzten zwölf Monaten Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatten. Sie würden per se zur Risikogruppe mit hohem Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten, insbesondere HIV, gehören, erklärt die Blutkommission. Diese Einschätzung basiere auf nationalen und internationalen Daten.

Die NEOS sehen darin eine Diskriminierung: „Alle 90 Sekunden wird in Österreich eine Blutkonserve benötigt, dieser Bedarf wird in der Grippesaison im Winter nur schwer gedeckt. Gerade in Zeiten, in denen zu wenig gespendet wird, ist diese Regelung also nicht nachvollziehbar,“ kritisiert der NEOS-Abgeordnete Yannick Shetty. Die Oppositionspartei startete daher einen erneuten Anlauf, die Blutspendeverordnung zu ändern.

Zur Änderung der bestehenden Regelung bedürfe es einer Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Zur Änderung der bestehenden Regelung bedürfe es einer Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Gesundheitsministerium möchte Blutsicherheit gewährleisten
Lange haben sich auch die Grünen gegen das pauschale Blutspendeverbot ausgesprochen. In der Regierung fällt ihnen der Umgang mit dem pauschalen Blutspendeausschluss für schwule Männer jedoch schwer, wie aus einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage im Februar hervorgeht. Man müsse einen Unterschied zwischen hetero- und homosexuellen Spendern machen, um vor allem die Blutsicherheit zu gewährleisten, hieß es. Das Gesundheitsministerium hält daher an einem standardisierten Fragebogen fest, der die Eignung zum Spenden feststellen soll. Bereits ab Mai wird etwa das Rote Kreuz damit arbeiten.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt