Ohne Genehmigung

Nizza-Flieger landete im Quarantänegebiet

Salzburg
15.04.2020 14:43

Diese Landung in Zell wirft Fragen auf: Offiziell war ein Rückholungsflug ins Quarantänegebiet. Aber: Die behördliche Kommunikation dazu war zumindest bemerkenswert.

Im Pinzgau sorgte eine vermeintliche „Millionärslandung am Zweitwohnsitz“ für viel Gesprächsstoff. Immerhin stand Zell am See unter Quarantäne, an den Grenzen wurde wieder kontrolliert. Ziviler Flugbetrieb im Sperrgebiet war laut Land verboten und nur den Einsatzkräften vorbehalten.

Anfang April aber startete in Nizza eine Pilatus-Maschine eines Tiroler Privatanbieters. An Bord sollen nach „Krone“-Informationen mehrere Personen unterschiedlicher Nationalitäten gewesen sein – darunter eine nicht EU-Bürgerin. Das Ziel war Zell am See, wo das Flugzeug auch stationiert ist.

Nur: Landegenehmigung gab es keine. „Das Flugzeug hätte gar nicht starten dürfen“, wissen Insider. Also kontaktierte der Flugplatz die Polizei, die wandte sich direkt an den Landeseinsatzstab. „Wir können aber keine Landeerlaubnis erteilen“, sagt dazu Franz Wieser, Sprecher vom Land Salzburg.

Es folgte daraufhin eine bemerkenswerte Behörden-Kette. Nach kurzem Zwischenstopp wurde die Maschine von der Flugzeug-Handlingfirma via Linz nach Wien-Schwechat umdirigiert. Und landete tags darauf – ohne Passagiere – wieder in Zell am See.

„Laut Bund handelte es sich um einen angemeldeten Repatriierungsflug (Rückholflug, Anm.). Der Hauptwohnsitz des Betroffenen liegt im Einzugsgebiet des Zeller Flugplatzes“, so Wieser. Das trifft beispielsweise auch auf Kitzbühel zu.

Dass der stets informierte Landeskrisenstab nichts von einem vom Innenministerium genehmigten Rückholflug nach Salzburg gewusst haben will, ist selbst an höherer Stelle in Wien aufgefallen. Genauso, dass laut Wieser neben Einsatzkräften nur just „durch den Bund koordinierte“ Rückholflüge in Quarantänegebieten landen dürfen.

Das darf – zumindest laut anderweitig offizieller Auskunft vom Land – nämlich jeder mit einer Landeerlaubnis. Nur muss er danach halt zwei Wochen in Quarantäne bleiben.

Einzig wo, das ist dann ganz den Insassen überlassen.

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