Der Onlineriese Amazon ist ab sofort verpflichtet, seinen Verkauf in Frankreich auf lebensnotwendige Produkte zu reduzieren. Die Gewerkschaft SUD hatte Amazon geklagt, da der Konzern nicht ausreichend auf die Sicherung der Gesundheit seiner Angestellten geachtet habe. Die Regelung gilt vorerst für einen Monat.
Die französische Justiz hat den US-Onlinehändler dazu verpflichtet, seine Lieferungen in der Corona-Krise vorerst auf lebensnotwendige Produkte zu beschränken. Ein Gericht im Pariser Vorort Nanterre gab am Dienstag einer Klage von Gewerkschaftsvertretern statt, wonach Amazon zunächst die Corona-Risiken für die Arbeiter in Lagerhallen überprüfen müsse.
Strafe von einer Million Euro möglich
Währenddessen dürfe der Onlinehändler nur Lebensmittel sowie Hygieneartikel und Medizinprodukte vertreiben. Andernfalls drohe dem Unternehmen eine Strafe von einer Million Euro. Die Regelung greife für zunächst einen Monat, hieß es in dem Urteil. Amazon habe den Sicherheits- und Gesundheitsverpflichtungen gegenüber seinen Angestellten in den Lagerhallen nicht ausreichend Rechnung getragen, erklärten die Richter in der Urteilsverkündung.
Teilerfolg für Gewerkschaft
Die Gewerkschaft SUD hatte gegen den Konzern geklagt und zudem die Schließung sämtlicher Lagerhallen in Frankreich gefordert, da in diesen inmitten der Pandemie mehr als hundert Angestellte zugleich arbeiteten. In diesem Punkt folgten die Richter der Gewerkschaft jedoch nicht. Frankreich hat wegen der Corona-Krise drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft verfügt. Erst am Dienstag wurde die Ausgangssperre bis 11. Mai verlängert.
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