Forderung der Kammer

Ärzte: Voller Ausgleich für Umsatzentgang?

Österreich
15.04.2020 12:26

Die Ärztekammer fordert für alle niedergelassenen Ärzte, egal ob mit oder ohne Kassenvertrag, Ausgleichszahlungen in Höhe von 100 Prozent des Vorjahresumsatzes im Abrechnungszeitraum der Corona-Pandemie. Dies soll abzüglich allfälliger sonstiger staatlicher Unterstützung und abzüglich der verrechenbaren Honorare gelten.

Ein entsprechendes Forderungspaket sei an die politisch Verantwortlichen übergeben worden, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch. Nur so könnten die Vorhaltekosten finanziert werden, die für die ärztliche Versorgung in Österreich aufgebracht werden müssten, betonte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.

Bis zu 90 Prozent weniger Patienten
Aufgrund der von der Bundesregierung ausgegebenen Verhaltensregeln seien die Ordinationen während der Corona-Krise von bis zu 90 Prozent weniger Patienten aufgesucht worden. Laut dem Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsidenten der Ärztekammer, Johannes Steinhart, bedeutet dies für die niedergelassenen Ärzte einen enormen Umsatzeinbruch - dies jedoch bei gleichbleibenden laufenden Kosten.

Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer

Steinhart räumt zwar ein, dass die Betreuung auf telemedizinischer Basis zugenommen habe, diese könne aber nicht wie eine Behandlung in der Ordination abgerechnet werden - weder gegenüber den Krankenkassen noch auf Basis eines Privathonorars. Telemedizin sei, etwa in Wien, nur im Rahmen eines Pilotprojekts als Zusatzleistung in der Honorarordnung vorgesehen, nicht jedoch als Vollbetreuung in einer Pandemiezeit.

Bisherige Unterstützung „vollkommen untauglich“
„Die bisherigen Unterstützungstöpfe der Bundesregierung sind allesamt für die spezifische Situation der niedergelassenen Ärzteschaft vollkommen untauglich“, kritisierte Steinhart. Die Politik sei hier gefordert, entsprechende Regelungen zu treffen, um auch in den nächsten Wochen und Monaten die ärztliche Versorgung der Patienten garantieren zu können.

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