Maskenpflicht wichtig

Ordinationsbetrieb soll wieder hochgefahren werden

Österreich
15.04.2020 15:38

Der Betrieb in den heimischen Ordinationen soll in den kommenden Tagen wieder hochgefahren werden. Nachdem Arztpraxen zuletzt wegen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nur in Notfällen aufgesucht werden durften, „sollen etwa Kontroll- und Routineuntersuchungen nachgeholt werden“, teilte die Ärztekammer (ÖÄK) am Mittwoch mit. Details werden am Donnerstag bekannt gegeben.

Noch am Mittwochnachmittag sollte ein Positionspapier mit „Maßnahmen und Empfehlungen“ an die Landesärztekammern geschickt werden, hieß es seitens der ÖÄK. Sicherheitsregeln, wie zumindest einen Meter Abstand zu anderen Personen zu halten, müssten beim Arztbesuch weiterhin beachtet werden. Wo es möglich sei, sollten Termine vergeben werden und die Patienten diese pünktlich einhalten.

Ein Test sorgt im Zweifelsfall für Klarheit. (Bild: jarun011/stock.adobe.com)
Ein Test sorgt im Zweifelsfall für Klarheit.

„Dringende Empfehlung“ für Schutzmaskenpflicht
Bei vollen Wartezimmern sollen Patienten - wie jetzt schon üblich - von der Ordination noch spazieren geschickt werden oder je nach Gegebenheit im Stiegenhaus warten. Die ÖÄK hatte zudem bereits die „dringende Empfehlung“ an die Patienten ausgegeben, beim Arztbesuch Schutzmasken zu tragen. Sollte das seitens der Regierung - ähnlich wie für den Besuch von Geschäften - auch in Ordinationen und Spitälern verpflichtend in einer Verordnung verankert werden, „würden wir das sehr begrüßen“, sagte ein Sprecher.

(Bild: Krone Kreativ)

90 Prozent weniger Patienten in Ordinationen
Vor- und Nachsorge seien wichtig, wurde seitens der Ärztekammer betont. In Wien haben gut 90 Prozent der Ordinationen zwar trotz Corona-Krise weiterhin geöffnet, vor allem bei Fachärzten wurden Routinekontrollen aber verschoben. Viele Ärzte setzen nun auf Telemedizin und beraten ihre Patienten über das Telefon. Die Ordinationen wurden von bis zu 90 Prozent weniger Patienten aufgesucht.

Die Ärztekammer fordert indes für alle niedergelassenen Ärzte, egal ob mit oder ohne Kassenvertrag, Ausgleichszahlungen in Höhe von 100 Prozent des Vorjahresumsatzes im Abrechnungszeitraum der Corona-Pandemie.

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