Prozess abberaumt

Freundin getötet: Betrunken, aber zurechnungsfähig

Niederösterreich
16.04.2020 13:00

Mit sechs Stichen in den Oberkörper ist eine 48 Jahre alte Frau im Dezember 2019 im niederösterreichischen Bezirk Mistelbach getötet worden. Dringend tatverdächtig: der mittlerweile 54 Jahre alte Lebensgefährte der Frau, der sich nach der Tat an Ort und Stelle festnehmen ließ und später auch geständig zeigte. Nun steht laut Gutachten fest, dass der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt alkoholisiert, aber zurechnungsfähig war. Der Prozess gegen ihn wurde für kommenden Montag avisiert, aufgrund der „Angst vor einer Ansteckung“ mit dem Coronavirus aber wieder abberaumt.

Zur Bluttat kam es am Abend des 8. Dezember. Das 48 Jahre alte Opfer Alexandra K. wurde leblos in der Wohnung gefunden, ihr Freund, der staatenlose Christian A., festgenommen. Die Leiche wies sechs Stichwunden am Oberkörper auf. 

2,5 Promille 
Eine Alkoholkontrolle verweigerte der Verdächtige. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine körperliche Untersuchung in Form eines Bluttests an. Wie Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger am Donnerstag mitteilte, habe sein Mandant laut dem auf die Blutuntersuchung folgenden chemischen Gutachten am 8. Dezember gegen 21 Uhr - dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt - 2,5 Promille Alkohol im Blut gehabt. Eine Tatbegehung im Zustand voller Berauschung komme daher infrage, betonte der Jurist.

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, ging nicht näher auf den Grad der Alkoholisierung des mutmaßlichen Täters ein, er erklärte jedoch, dass der Alkoholisierungsgrad „Thema in der Hauptverhandlung werden“ wird.

Prozess-Durchführung an „Angst vor Ansteckung“ gescheitert
Fertiggestellt und eingebracht ist die Mordanklage bereits, am Donnerstag wurde per Aussendung ein Termin für den Geschworenenprozess für kommenden Montag avisiert. Die Durchführung der Verhandlung wurde allerdings nach Angaben des Landesgerichts Korneuburg kurzerhand wieder abberaumt.

Laut Vizepräsident Wolfgang Schuster-Kramer gab es vorerst keinen Ersatztermin. Seitens des Gerichts seien alle Corona-Vorsichtsmaßnahmen gesetzt worden, die Durchführung des Geschworenenprozesses am kommenden Montag sei schließlich aber an „der Angst vor der Ansteckung von mehreren Seiten“ gescheitert, sagte der Sprecher.

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