Der Schuldspruch wegen Mordes gegen einen 18-jährigen Afghanen, der im Dezember 2018 seine 16-jährige Freundin in Steyr mit einem Messer getötet hatte, ist rechtskräftig. Das hat der Oberste Gerichtshof bereits am 23. März entschieden, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Über die Strafberufung muss das Oberlandesgericht Linz urteilen. Saber A. hatte in erster Instanz 13,5 Jahre ausgefasst.
Der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige hatte seiner Freundin Michelle, die sich offenbar von ihm trennen wollte, in ihrem Kinderzimmer einen Messerstich in den Rücken versetzt. Nach der Tat blieb er noch Stunden bei der Leiche und filmte sich auch mit ihr.
Dann deckte er die Tote zu, verbarrikadierte die Zimmertür und flüchtete durch das Fenster. Erst in der darauffolgenden Nacht fand die Mutter ihre tote Tochter.
Einstimmiges Urteil
Der Angeklagte stellte sich nach Tagen auf der Flucht in Wien selbst. Bei seiner Festnahme behauptete er, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Während seines Prozesses im Oktober des Vorjahres im Landesgericht Steyr schwieg er weitgehend. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig wegen Mordes.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.