Der Bericht über den teuren Spaziergang eines jungen Welsers in der Traunau sorgt für viel Diskussionsstoff. Auch der Linzer Anwalt Roland Gabl reagiert heftig auf die saftige Strafe. Er bietet dem Burschen kostenlose Unterstützung an.
Völlig übertrieben ist für den Linzer Rechtsanwalt Roland Gabl die Strafe von 360 Euro für einen Welser Lehrling, der in der Traunau mit Freunden spazieren ging.
Hälfte des Monatslohns ist weg
„Die Strafe ist lächerlich. Da schießt man völlig übers Ziel hinaus, wenn man den jungen Mann zur Zahlung eines Betrags in halber Höhe seiner Lehrlingsentschädigung verpflichtet, und zeigt dabei wenig Gespür“, bietet der Jurist dem Burschen kostenlose Hilfe an.
Bei der Strafe schießt man völlig über das Ziel hinaus.
Rechtsanwalt Roland Gabl
Der behördlichen Begründung, dass in diesem Fall angeblich kein Ausnahmetatbestand in Bezug auf das Betreten eines öffentlichen Ortes erfüllt sei, widerspricht er. „Spazieren darf der junge Mann und das ist bereits eine Ausnahme“, so Gabl.
Spazierengehen ist gutes Recht
Sinn des Schutzgesetzes sei, dass andere Menschen nicht angesteckt werden. Wenn der Lehrling in der Au spazieren geht und niemandem zu nahe kommt, sei das sein gutes Recht.
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