Finanzminister Gernot Blümel, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) und Andreas Treichl, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ, haben am Montag eine Zwischenbilanz zum Thema „Aktuelle Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft“ gezogen. Das österreichische Bankwesen sei „extrem liquide und gut kapitalisiert“, sagte Treichl. Blümel ließ mit einer Forderung an die EU aufhorchen.
Finanzminister Blümel fordert die vorübergehende Abschaffung des EU-Beihilfenrechts. Damit solle ermöglicht werden, dass Staatshilfen an Unternehmen auch ohne Genehmigung der EU ausgegeben werden können.
„Solidarität darf keine Einbahnstraße sein“
Man trage auch viele EU-weite Maßnahmen mit, die in der Corona-Krise vor allem Staaten mit hoher Verschuldung unterstützen sollen, beispielsweise den EU-Plan für Kurzarbeit, so Blümel bei einer gemeinsamen Presskonferenz mit Wirtschaftsministerin Schramböck und WKÖ-Bankspartenobmann Treichl am Montag. „Diese Solidarität darf keine Einbahnstraße sein“, so Blümel zur Begründung seiner Forderung.
Erst am vergangenen Freitag hatte die EU-Kommission die 100-prozentigen Kreditgarantien für Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) genehmigt. Solche vollständigen Staatshaftungen sind für Darlehen bis zu 500.000 Euro möglich. Bisher habe das Finanzministerium 1,8 Milliarden Euro an Garantien genehmigt.
Banken haben noch Luft
Seitens des Finanzwesens sei die Situation so, dass man diese Krise noch eine Zeit lang aushalten könne, sagte Treichl. Das österreichische Bankwesen sei „extrem liquide und extrem gut kapitalisiert“. Niemand brauche sich Sorgen zu machen, dass den Banken die Luft ausgeht.
Am Montag startet außerdem die zweite Phase des Härtefallfonds. Es fallen Verdienstgrenzen weg, Nebeneinkünfte und Mehrfachversicherungen sind nun möglich. Der Förderzuschuss beträgt maximal 2000 Euro für einen Zeitraum, der einem Monat entspricht. Es gibt drei festgelegte Betrachtungszeiträume, daher beträgt die Förderung insgesamt maximal 6000 Euro. Die Beantragung und Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachhinein, das heißt nach Ablauf des jeweiligen Betrachtungszeitraumes.
Unterschiede zu Auszahlungsphase 1:
Der Kreis der Förderberechtigten wurde in der Phase 2 ausgeweitet. So kann ein Antrag gestellt werden, auch wenn eine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung vorliegt und Nebeneinkünfte (neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und/oder selbstständiger Tätigkeit) erzielt werden. Dazu zählen auch Bezüge aus der Pensionsversicherung. Nebeneinkünfte werden jedoch bei der Ermittlung der Zuschusshöhe berücksichtigt und können die Förderhöhe daher reduzieren.
Für welche Zeiträume erfolgt die Förderung?
Die Betrachtungszeiträume (Förderungszeiträume) sind fix vorgegeben: Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 - 15. April 2020; Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 - 15. Mai 2020; Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 - 15. Juni 2020. Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
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