„Position beziehen!“
Das Land hat gemeinsam mit den vier burgenländischen Wohnbaugenossenschaften (OSG, EBSG, B-SÜD und Neue Eisenstädter) weitere Maßnahmen bezüglich Stundungen beschlossen.
Damit soll den Mietern unter die Arme gegriffen und ein Abrutschen in die Schuldenfalle verhindert werden. Konkret können Beträge, die bis Juni des heurigen Jahres entstehen, gestundet und bis Dezember 2021 aufgeteilt werden.
„Es fallen keine Verzugszinsen oder Mahnspesen an“, teilte Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner mit.
Kronen Zeitung
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