Datenschutzbehörde wies Beschwerden von gefilmten Jägern ab. Ein bereits eröffnetes Strafverfahren gegen einen Tierschützer wurde eingestellt.
Treibjagden auf ausgesetzten Tieren sind sehr umstritten - Bilder oder Videos von Tierschützern, die das Treiben dokumentieren, lassen die meisten Betrachter ziemlich fassungslos zurück. Jetzt feiern die Tierschützer einen ersten Etappensieg.
Ende 2019 hatte David Richter (Verein Gegen Tierfabriken/VGT) eine Treibjagd auf ausgesetzte Zuchtfasane in der Südsteiermark gefilmt. Jagdteilnehmer hatten daraufhin insgesamt zwölf Beschwerden gegen ihn bei der Datenschutzbehörde eingebracht. Die Jäger seien dadurch in ihrem Recht auf Geheimhaltung und Recht auf Information verletzt worden.
Sache des öffentlichen Interesses
Nun hat die Datenschutzbehörde die ersten beiden dieser Beschwerden nach Anhörung aller Beteiligten abgewiesen und ein bereits eröffnetes Strafverfahren wieder eingestellt. Die Begründung für diese Abweisungen ist, dass in diesem Fall, also wenn es um Tierschutz und insbesondere um die Thematik ausgesetzte Zuchttiere zur Jagd geht, das öffentliche Interesse sehr groß ist und daher das Recht auf Meinungsfreiheit überwiegt - so der VGT in einer Aussendung.
VGT-Obmann Martin Balluch ist erleichert: „Für vernünftige Personen ist es doch selbstredend klar, dass der Umgang mit tausenden Zuchtfasanen, und insbesondere ihr grausamer Abschuss, dokumentiert werden können muss. Schließlich ist ja die Bevölkerung in der Verantwortung, dieses Treiben zu erlauben oder zu verbieten.“
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