Grundrechte schützen

VdB-Plädoyer: Einschränkung braucht Ablaufdatum

Politik
24.04.2020 12:21

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Freitag eindringlich darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Einschränkungen im Grundrechts-Bereich nur von begrenzter Dauer sein dürfen. Die Grundrechte seien aktuell im Gefolge der Corona-Krise „dramatisch eingeschränkt“, was „nur durch die außergewöhnliche Situation gerechtfertigt“ sei. Die Einschränkungen dürften nur so lange gelten, wie sie unbedingt nötig sind, „sie müssen also mit einem Ablaufdatum versehen sein“, sagte Van der Bellen am Freitag bei der Angelobung von Verena Madner zur VfGH-Vizepräsidentin.

Die Umstände der Angelobung waren „außergewöhnlich“, so der Bundespräsident in seiner kurzen Rede, „weil wir alles tun, um die Pandemie wirksam einzudämmen mit dem Ziel, dass unsere Gesundheit und Leben geschützt bleiben“. Deshalb seien das Recht auf Familienleben, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Erwerbsfreiheit dramatisch eingeschränkt. Im Umgang mit solchen Krisensituationen zeige sich, „wie groß der Gestaltungsspielraum innerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens sein kann“. Es gehe um „heikle“ Grundrechtsabwägungen, auch im Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit.

Angelobung mit Respektabstand (Bild: APA/Roland Schlager)
Angelobung mit Respektabstand

„Dramatische Entwicklungen, heikle Situation“
Die „dramatischen Einschränkungen“ werden auch den VfGH beschäftigen. Van der Bellen ist überzeugt, „dass der Verfassungsgerichtshof sich auch in dieser außerordentlich heiklen Situation bewähren wird“. Schließlich sei der Gerichtshof seit 100 Jahren „der Hüter der modernen, liberalen Demokratie“. Alles andere als üblich war auch der Auftritt Van der Bellens in der Präsidentschaftskanzlei: Seit dem Lockdown Mitte März war er (abgesehen von den sozialen Medien) nur in zwei TV-Ansprachen öffentlich zu sehen.

Gruppenbild im Corona-Stil: Van der Bellen, Madner, Grabenwarter (Bild: APA/Roland Schlager)
Gruppenbild im Corona-Stil: Van der Bellen, Madner, Grabenwarter

Angelobung ohne Handschlag in kleinstem Rahmen
Die Angelobung der Wiener Rechtsprofessorin Madner zur ersten von den Grünen vorgeschlagenen VfGH-Vizepräsidentin fand in kleinstem Rahmen statt. Anstelle des üblichen Handschlags nach der Eidesformel hob Madner, weit entfernt vom Bundespräsidenten stehend, die rechte Hand. Für die Fotos danach stellten sich Van der Bellen, Madner und VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter mit Abstand nebeneinander auf.

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