Das Gesundheitsministerium hat am Montag klargestellt, dass private Treffen trotz der seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen zulässig sind. Eine missverständliche Formulierung auf der Homepage des Ministeriums, die ein Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahelegt, wurde entsprechend korrigiert.
Auf der Homepage des Ministeriums finden sich zahlreiche Fragen und Antworten zu den seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen. Unter anderem findet sich hier die Frage, „Wann enden die Ausgangsbeschränkungen? Wann sind Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?“ Die bis Montagvormittag unter dieser Frage stehende Antwort suggerierte, dass derartige Besuche tatsächlich verboten wären. Sie lautete nämlich schlicht: „Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis Ende April verlängert. Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung.“
Empfehlung, soziale Kontakte zu reduzieren
Das Ministerium stellte nun aber klar, dass Treffen im privaten Bereich durch die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht untersagt werden. „Natürlich ist das kein Verbot“, sagte eine Sprecherin. Die Antwort wurde nun um den Hinweis ergänzt, dass die „Verkehrsbeschränkungen“ sich auf öffentliche Orte beschränken. „Der private Bereich ist davon nicht umfasst. Es wird allerdings wie bisher empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern“, heißt es nun.
Einschränkungen gelten nicht für private Treffen
Seit 16. März gilt ein grundsätzliches „Betretungsverbot“ für öffentliche Orte. Durch die weit gefassten Ausnahmen ist es allerdings jedermann erlaubt, sich auch ohne Angabe von Gründen im Freien aufzuhalten, wenn er das alleine oder mit seinen Mitbewohnern tut und dabei einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen einhält. Für private Treffen gelten diese Einschränkungen nicht. Die Beschränkungen laufen mit Ende April aus. Einen Plan für die weitere Vorgehensweise ab Mai will die Regierung am Dienstag vorstellen.
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