„Das geht an der Realität vorbei und es droht dadurch völliges Chaos“, schüttelt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft younion, Christian Jedinger, über die am Samstag in Kraft getretene Landes-Verordnung zur Öffnung der Kindergärten den Kopf. Dort ist einerseits davon die Rede, dass die Kinderzahl reduziert werden soll und Kinder zu Hause betreut werden sollen. Andererseits wird schon im nächsten Absatz verordnet, dass für alle Kinder - unabhängig der Situation der Eltern - die Betreuungsangebote sicherzustellen und anzubieten sind.
„Ausbaden müssen das die LeiterInnen in den Kindergärten. Sie haben laut der Verordnung die Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen und Bedarfe abzuklären. Wie sollen sie am kommenden Montag, wenn alle Geschäfte wieder aufsperren, reagieren, wenn 20 Kinder pro Gruppe gebracht werden, weil die Eltern der Meinung sind, dass die Kindergärten ja wieder „Normalbetrieb“ haben? Sollen sie dann gegen die Anordnung verstoßen, dass alle Kinder ein Angebot haben oder gegen jene, dass die Kinderzahl zu beschränken ist?“, richtet Jedinger den dringenden Appell an die zuständige Landesrätin Christine Haberlander, diese Verordnung rasch zu reparieren.
Beschäftigtenschutz mit keinem Wort erwähnt
In jedem Fall muss nach Abfrage der Bedarfe die Zahl der offenen Kindergärten drastisch erhöht werden, um niedrige Gruppengrößen von maximal 10 Kindern sicherstellen zu können. Unbedingt ergänzt muss in der Verordnung auch noch der Schutz der Beschäftigten werden - dieser ist bisher mit keinem Wort erwähnt. „Der Dienstgeber muss beispielsweise sicherstellen, dass die KollegInnen mit Masken und Desinfektionsmittel versorgt werden“, sagt Jedinger.
Erhöhte Ansteckungsgefahr
Auch der Umgang mit Kolleginnen, die zur Risikogruppe zählen oder mit Menschen aus der Risikogruppe zusammenleben, muss geregelt werden. Aufgrund des nicht einhaltbaren Sicherheitsabstands in Kindergärten ist die Gefahr einer Ansteckung deutlich erhöht.
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