Ein 36-jähriger Kärntner muss sich wegen Mordes an seiner hochschwangeren Geliebten vor einem Geschworenengericht verantworten. Der Einspruch seiner Verteidigerin gegen die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erhobene Anklage ist abgewiesen worden.
„Die Anklage ist rechtskräftig“, sagte Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichtes Graz, am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft sieht einen „dringenden Tatverdacht“ und wirft dem Angeklagten Mord vor. Er soll im August vergangenen Jahres seine hochschwangere Geliebte in ihrer Wohnung in Paternion getötet haben.
Der Mann bestreitet nach wie vor, die Tat begangen zu haben.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gibt es aber genügend Hinweise, insbesondere die DNA-Analysen und die Auswertung der Handydaten würde seine leugnende Verantwortung widerlegen. Die 31-jährige, mehrfache Mutter war in der Nacht auf 17. August in Paternion getötet worden. Nachbarn der Frau hatten die Polizei gerufen, nachdem sie Lärm aus der Wohnung der Familie gehört und kurz danach einen Mann weglaufen gesehen hatten. Die Beamten fanden die Frau tot in ihrer Badewanne. Zwei Tage später wurde der damals 35-Jährige in Untersuchungshaft genommen.
Er hatte ein Verhältnis mit der Frau, bestreitet aber, sie getötet zu haben.
Der Klagenfurter war auch der Vater des ungeborenen Kindes, das mit seiner Mutter ums Leben kam.Seine Verteidigerin pocht darauf, dass ihr Mandant unschuldig ist. Sie beeinspruchte die Anklage, das Oberlandesgericht Graz wies ihren Einspruch aber zurück. Die nunmehr rechtskräftige Anklage ist am Landesgericht Klagenfurt eingelangt, das Verfahren wird Richter Christian Liebhauser-Karl leiten. Wann der Prozess stattfinden wird, ist noch offen.
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