Lage zu unsicher

VKI empfiehlt Reisewilligen noch zuzuwarten

Reisen & Urlaub
28.04.2020 16:31

Die Hotline für Reiserechtsfragen ist in den vergangenen Wochen regelrecht heiß gelaufen. Die Reise- und Rechtsexpertin Cornelia Kern vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) informierte am Dienstag ausführlich zu den drängendsten Anliegen der Österreicher in Zeiten der Corona-Krise. Sie rät Reisewilligen noch zur Geduld und zu genauer Prüfung der Stornobedingungen.

„Es ist eine schwierige Situation, die so noch nie da gewesen ist. Wenn man schon jetzt buchen will, ist es meiner Meinung nach am besten, auf eine möglichst lange kostenfrei stornierbare Option zu setzen“, erklärte Kern am Dienstag im Ö1-Morgenjournal. Sonst empfehle man in vielen Fällen eher noch zuzuwarten und zu beobachten, wie sich die Lage weiter entwickle. Aus derzeitiger Sicht könne niemand sagen, ab wann wieder welche Art von Reisen möglich ist. Eine Option wäre, auf Last-Minute-Aktionen zu setzen.

An Touristen ist vielerorts nach wie vor nicht zu denken. (Bild: The Associated Press)
An Touristen ist vielerorts nach wie vor nicht zu denken.

Unbedingt Stornobedingungen prüfen
Sollten bei bereits gebuchten Urlauben am Zielort außergewöhnliche Umstände vorliegen, dann kann man gratis von der Buchung zurücktreten. Dies könnte zum Beispiel massive Lockdown-Maßnahmen, wie sie in vielen Ländern derzeit bestehen, umfassen. Diese genaue Lage könne allerdings immer erst sehr kurz vor der Reise abgeschätzt werden. Will man vorzeitig zurücktreten, wird ein Stornobetrag fällig. „Eine kostenpflichtige Stornierung wird immer teurer, je näher die Reise rückt.“ Allen Spätbuchern (gerade erst getätigte Buchungen) rät die VKI-Experten, unbedingt darauf zu achten, ob und wie man wieder stornieren kann.

VKI rät von Gutscheinen ab
Die zur Diskussion stehenden Gutscheine als Ersatz sind nach aktueller Rechtslage kein Muss für den Konsumenten. „Wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe, dann muss ich so einen Gutschein nicht akzeptieren“, so Kern. Sollte ein Hotel oder ein Veranstalter pleitegehen, greift bei Pauschalreisen die Insolvenzabsicherung. „Es ist aber rechtlich nicht eindeutig, dass darunter auch Gutscheine fallen“. Der VKI rate also eher davon ab, Gutscheine anzunehmen, man solle eher möglichst schnell auf eine Rückerstattung bestehen.

Ob Urlaubsflieger schon bald wieder abheben können, ist immer noch fraglich. (Bild: thinkstockphotos.de (Symbolbild))
Ob Urlaubsflieger schon bald wieder abheben können, ist immer noch fraglich.

Die Sache mit den Flügen
Bei individuellen Reisen ins Ausland werde es schwieriger, da hier das ausländische Recht zur Anwendung komme, wodurch der Prozess wiederum komplizierter wird. Auch bei Flügen ist zu beachten: Wird der Flug vonseiten der Fluglinie storniert, habe man Anspruch auf Rückerstattung. Wenn der Flug jedoch stattfinden kann, ist in der Regel nur eine kostenpflichtige Stornierung möglich und man bekomme nur einen ganz geringen Teil zurück. Ausgenommen sind hiervon nur ausgewählte, stornierbare Flugtarife.

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