Kleinunternehmer können bis 15. September und damit drei Monate länger als bisher Unterstützung aus dem Härtefallfonds beziehen. Zudem wird eine Mindesthilfe von 500 Euro eingeführt, und es darf auch gleichzeitig Geld aus dem Familienhärtefallfonds bezogen werden, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).
Weiters gelten diese Regeln nun auch für Gründer, die den Betrieb ab 1. Jänner 2018 gestartet haben. Für staatlich garantierte Kredite sinken die Gebühren bei Erste, Bank Austria und Raiffeisen auf 0,5 bis 0,8 Prozent.
Mahrer: „Sicherheitsnetz deutlich verbessert“
WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf meinten in einer Stellungnahme unisono: „Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“
Der Anspruch besteht weiterhin für drei Monate, allerdings entscheidet der Förderwerber, in welchen drei Monaten (nicht zwingend aufeinanderfolgend) man die Unterstützung beantragt.
Blümel: „Auffangnetz für Unternehmerlandschaft“
Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört und wir haben geantwortet", erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).
Kronen Zeitung und krone.at
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.