„Krone“-Tipps

Urlaub, Konzert & Co.: So halten Sie sich schadlos

Wirtschaft
02.05.2020 06:00

Corona hat die Urlaubs- und Freizeitpläne vieler Österreicher durchkreuzt. Die „Krone“ hat Tipps, damit der Schaden gering bleibt.

Was haben Städtetrips, Musikfestivals, Sommertheater und Fernreisen gemeinsam? Sie finden oder fanden wegen Corona nicht statt. Dazu kommt die Unsicherheit, wie es mit der Reisefreiheit weitergeht. Viele Österreicher haben für Trips und Freizeitpläne aber bereits Zahlungen geleistet, um die sie jetzt bangen. Die „Krone“ hat Tipps, was Betroffene tun können.

(Bild: Krone Kreati, krone.at-Grafik)

Bei Pauschalreisen gelten auch in Corona-Zeiten die normalen Stornobedingungen laut Reisevertrag: Je später man storniert desto teurer wird es. „Wer im Sommer aufgrund der Unsicherheit nicht verreisen will, der sollte überlegen, jetzt noch günstig zu stornieren“, rät VKI-Experte Thomas Hirmke,

Bei „Massenreisen“ wie Maturatrips der Eventanbieter ist davon auszugehen, dass sie im Sommer nicht stattfinden können. Daher sollte man sich nicht zu Stornos drängen lassen, so Konsumentenschützer: Werden Angebote vom Veranstalter abgesagt und man hat schon storniert, erhält man nichts retour.

Können Besichtigungstouren & Co. nicht stattfinden, weil z.B die Sehenswürdigkeiten geschlossen oder Verkehrswege gesperrt sind, besteht ab etwa einer Woche vor Abreise ein kostenloses Rücktrittsrecht. Das gilt auch, wenn es für das Urlaubsland eine Reisewarnung gibt.

Tui, Rewe und FTI Touristik haben in Österreich alle Reisen bis inklusive 31. Mai 2020 abgesagt, damit die Kunden Klarheit haben. Wer bei Tui zwischen 21.4 und 15.5 einen Trip im Juni storniert, erhält die anfallenden Gebühren bei einer Buchung bis 30. Juni 2021 gutgeschrieben.

(Bild: dpa)

Buchungsgebühren und Kosten für Stornoversicherungen werden bei einer Reiseabsage nicht erstattet.

Bei individuell organisierten Urlauben kommt es auf den Einzelfall an. Wurde ein Hotel in Wien gebucht, das jetzt geschlossen ist, erbringt der Hotelier seine Leistung nicht und man kriegt das Geld retour.

Es gilt aber immer das Recht des Urlaubslandes. Italien hat z.B wegen Corona ein Gesetz verabschiedet, das zur Gutscheinannahme verpflichtet. „In 14 europäischen Staaten gibt es solche Lösungen“, berichtet Reiseverband-Präsident Josef Peterleithner.

Von Sozialministerium und VKI gibt es eine Hotline (0800 201 211), wo sich Betroffene über reiserechtliche Corona-Fragen informieren können.

(Bild: thinkstockphotos.de)

Wer einen Flug gebucht hat, den die Airline annullieren musste, hat laut AK Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen. Lauda will stattdessen z. B Gutscheine ausgeben, die AUA bietet an, gebuchte und bezahlte Flüge „ruhend“ zu stellen, später anzutreten oder umzubuchen. Diese Angebote kann man annehmen, muss es aber nicht! Bis Ende Mai unterstützt der VKI betroffene Kunden, die keine Gutscheine wollen, kostenlos.

Strittig ist, ob ein kostenloser Stornogrund vorliegt, wenn Flüge stattfinden, die Urlauber im Zielland aber in Quarantäne müssen.

Für Kultur- und Sportevents wird es eine Sonderregelung geben. Für Veranstaltungen bis Ende 2020 muss man bis 70 Euro Gutscheine akzeptieren. Geht es um mehr Geld ist eine Kombination Rückerstattung/Bares geplant. Wer Gutscheine bis 1.1.2023 nicht einlöst, erhält dann den Gesamtbetrag zurück. „Als größtes Vertriebssystem begrüßen wir die Lösung,“ so oeticket-Chef Christoph Klingler. Durch die vielen Verschiebungen und Absagen müssen Kunden aber noch warten, bis eine „Gutschein- und Einlöselogik“ entwickelt ist.

Auch in der Wiener Staatsoper sollen in nicht einmal vier Wochen wieder die Lichter angehen. (Bild: stock.adobe.com, krone.at-Grafik)
Auch in der Wiener Staatsoper sollen in nicht einmal vier Wochen wieder die Lichter angehen.

Bei Burgtheater, Oper & Co. gibt es keine Gutscheine, dort werden alle Betroffenen nach Möglichkeit direkt von den Häusern kontaktiert. „Es wird versucht, alternative Spieltermine in der neuen Saison anzubieten“, erklärt Bundestheater-Holding-Chef Christian Kircher. Einzelkarten für Vorstellungen vom 10. März bis 30. Juni können bis 31. August 2020 gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.

Die Sommerfestspiele Reichenau wollen alle bezahlten Karten abzüglich der Servicegebühr auf dem Überweisungsweg refundieren. Beim Schauspielhaus Graz und im Musiktheater Linz kann man wiederum zwischen Geld und Gutscheinen wählen.

Die Tickets für die Euro 2020 werden - wo möglich - auch für das auf 2021 verlegte Fußballturnier gültig sein. Wer bereits jetzt weiß, dass er dann nicht dabei sein kann, sollte demnächst eine Rückerstattung auf dem Ticket-Rückgabeportal beantragen können.

Eva Mühlberger, Kronen Zeitung

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