Die Wiener Polizei soll laut Kritikern am 1. Mai ungebührlich hart gegen Teilnehmer einer Fahrraddemo vorgegangen sein. Auf Twitter kursiert ein Video, auf dem zu sehen ist, wie ein Polizist mehrmals in Richtung einer am Boden sitzenden Teilnehmerin tritt. Wie es genau zu dieser Situation gekommen ist, geht aus den Aufnahmen nicht hervor. Die Landespolizeidirektion in Wien bestätigte den „Fußtritt“: Es habe sich um die „Verhinderung einer Angriffshandlung“ gehandelt, man werde den Vorfall aber prüfen.
Im Zuge der Corona-Krise mussten viele öffentliche Veranstaltungen und Kundgebungen zum 1. Mai abgesagt werden. Mit einem angemeldeten Protestzug über die Ringstraße wollten am Freitag dennoch mehrere Hundert Fahrradfahrer auf die Gefahren der anstehenden Wirtschaftskrise aufmerksam machen.
Konfrontation im Prater
Wie die Polizei am Freitagabend bekannt gab, hätten sich nach der eigentlich friedlich verlaufenden Demo einige Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung von der vorgegebenen Route entfernt. Im Prater kam es dann zur direkten Konfrontation. Als man eine Radgruppe angehalten habe, leisteten zwei Personen Widerstand, weshalb diese festgenommen wurden, erklärte die Landespolizeidirektion Wien.
Am Boden sitzende Frau getreten
Ein Video, das derzeit auf Twitter kursiert, dürfte ebendiese Amtshandlung zeigen. Zu sehen ist, wie ein Polizist zweimal in Richtung einer am Boden sitzenden Frau tritt, die dabei nach hinten kippt. Eine Passantin im Hintergrund äußert daraufhin ihren Unmut über die Situation: „Come on! Das ist nicht okay.“ Was die Aufnahmen aber nicht zeigen, ist, wie es konkret zu dieser Situation gekommen ist. Die Aktion der Polizei wird inzwischen heftig diskutiert.
Polizei bestätigt Vorfall
Die Polizei bestätigte den Vorfall via Twitter: „Der Fußtritt gegen die am Boden sitzende Person wurde zur Verhinderung einer Angriffshandlung gesetzt und vom Kollegen entsprechend dokumentiert. Offensichtlich wollte die Person eine Glasflasche aus dem Rucksack nehmen”, heißt es. Das Video und die polizeiliche Meldung wurden zur Überprüfung an die dafür zuständige Stelle weitergeleitet.
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