Die Regeln für die Einreise von Asylwerbern sind unverändert. Sie müssen aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin ein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen, sonst wird ihnen die Einreise verweigert. Das stellte das Innenministerium am Samstag zur Aussage von FPÖ-Klubchef Herbert Kickl klar, dass der Einreisestopp nun faktisch aufgehoben sei.
Tatsächlich hat sich am - Ende März verkündeten - De-facto-Einreisestopp nichts geändert. Denn wie alle anderen ausländischen Staatsbürger, die derzeit nach Österreich einreisen wollen, brauchen auch Asylwerber ein Gesundheitszeugnis (also einen negativen Corona-Test), wurde seitens des Innenministeriums gegenüber der APA betont.
Daran habe auch der Passus „Die Einreise von Personen nach Österreich ist zu gestatten, sofern dies aufgrund direkt anwendbarer verfassungs- und unionsrechtlicher Vorschriften zwingend zu ermöglichen ist“ in der jüngsten Einreise-Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nichts geändert.
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