Nach Kritik wurde Firmen der Zugang zu Geldern aus dem Härtefallfonds, der von der Wirtschaftskammer verwaltet wird, erleichtert. Es wurde eine Mindestförderhöhe festgelegt, auch beim Betrachtungszeitraum wurde nachgebessert. Neue Anträge seien allerdings nicht erforderlich, wenn man einen solchen bereits eingebracht habe, betonte die Organisation.
Die Änderungen beim Härtefallfonds sind nun offiziell, die Neuerungen wurden bereits in das Antragsformular eingearbeitet. Anträge, die schon eingegangen sind, würden automatisch nach der neuen Richtlinie geprüft, teilte die WKÖ am Montag mit.
Mehr Unternehmen anspruchsberechtigt
Neu ist nunmehr eine Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate. Innerhalb von diesen sechs Monaten können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Dazu kommt eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat. Diese gilt auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaftet haben. So bekommen mehr Selbstständige Zugang als bisher.
Auch wird nunmehr der Corona-Familienhärteausgleich berücksichtigt. Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung aus dem Härtefallfonds.
Verbesserungen auch in bereits eingegangenen Anträgen berücksichtigt
Bereits gestellte Anträge werden nach der neuen Richtlinie geprüft, die am 30. April veröffentlicht wurde. So solle sichergestellt werden, dass individuelle Verbesserungen in der Bearbeitung berücksichtigt würden, so die WKÖ. Sollten Antragsteller einen Antrag zurückziehen wollen (etwa weil der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll), dann ist dies via Nachricht an die zuständige Wirtschaftskammer im jeweiligen Bundesland über die Härtefall-Fonds-Website möglich.
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