Nutzung freiwillig
EU fordert untereinander kompatible Corona-Apps
Die EU fordert, dass ihre Mitglieder sich bei der Entwicklung von Corona-Apps besser abstimmen. Derartige Handy-Programme, die der Nachverfolgung von Kontakten dienen, müssten unbedingt miteinander kompatibel sind. Das System funktioniere nur, wenn Menschen vor einer möglichen Ansteckung gewarnt werden können, „egal wo sie sich in der EU befinden und welche Anwendung sie benutzen“, betonte EU-Industriekommissar Thierry Breton.
Die Idee sogenannter Tracing-Apps ist es, Kontaktpersonen im Nachhinein zu ermitteln, um Infektionsketten des neuartigen Coronavirus nachzuverfolgen. Wer positiv auf den Erreger getestet wurde, kann das in der App angeben. Diese soll dann Menschen informieren, die sich in einem bestimmten Zeitraum in der Nähe des Infizierten aufgehalten haben. Viele Länder arbeiten an der Entwicklung solcher Anwendungen, einige sind bereits in Gebrauch.
EU: Verwendung der App nur freiwillig und zeitlich begrenzt
Eine europaweit einheitliche App soll es nicht geben. Stattdessen hatte die EU-Kommission im April Empfehlungen für die EU-Länder herausgegeben. Ziel ist auch die Einhaltung der europäischen Datenschutzregeln. Brüssel pocht darauf, dass die Verwendung der App freiwillig und zeitlich begrenzt ist und dass persönliche Daten anonymisiert und geschützt werden. Auch rät sie von der Verwendung von Standortdaten ab. Gerade wegen Bedenken bezüglich des Datenschutzes stehen viele Österreicher solchen Apps skeptisch gegenüber.
Zudem sollen die verschiedenen nationalen Apps miteinander kommunizieren können, damit Menschen nicht bei jedem Grenzübertritt eine neue Anwendung herunterladen müssen. Ein zentraler Streitpunkt dabei ist die Speicherung der Daten. Frankreich etwa setzt auf zentrale Speicherung auf einem Server. Deutschland sattelte mittlerweile auf einen „dezentralen“ Ansatz um, bei dem die Daten nur auf den Mobilgeräten gespeichert werden. Auch in Österreich gibt es eine freiwillige Corona-App des Roten Kreuz, die Daten vorwiegend dezentral speichert.
EU gibt keine Empfehlung zu zentraler oder dezentraler Speicherung ab
„Wir sollten uns nicht durch diese beiden unterschiedlichen Ansätze spalten lassen“, mahnte Breton. Beide Methoden seien möglich, wenn den jeweiligen Risiken beim Schutz der Privatsphäre Rechnung getragen werde. Die Kommission hatte es zunächst vermieden, sich festzulegen und explizit eine zentrale oder dezentrale Speicherung zu empfehlen. Aus technischer Sicht ist es jedoch deutlich einfacher, verschiedene Apps miteinander kompatibel zu machen, wenn sie denselben Ansatz verfolgen.
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