Eines stellt Rechtsanwalt Michael Lanzinger fest: „Meine Mandantin ist voll geständig und eine mündige Person, die die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen muss. Das Motiv waren übrigens finanzielle Probleme und die Zuneigung zu ihren Kindern.“
Digitale Tatorte
Aber auch die Internet-Plattformen, auf denen die 39-Jährige aus Attnang-Puchheim zur Täterin wurde, will Lanzinger nicht von vornherein freisprechen: „Es kommt nämlich leider immer öfter vor, dass Dating-Portale zu digitalen Tatorten werden. Die Kontaktaufnahme wird erleichtert, und wer unter unterschiedlichen Pseudonymen auftreten will, kann das ungehindert tun. Jeder kann sich mit seinem Wunsch-Ego präsentieren.“
Durch die Möglichkeiten des Internets kann jeder„viele Dinge anrichten, ohne den Sessel zu verlassen“, so der Welser Jurist. Den Opfern fehle oft die Medienkompetenz, um das böse Spiel zu durchschauen.
Waren angeboten, die sie gar nicht hatte
Diesen Umstand hat die 39-Jährige ausgenutzt, Waren - vom Handy bis zur Perchtenmaske - zum Verkauf angeboten, die sie gar nicht besaß, und über 22.000 Euro kassiert. Liebeshungrigen Männern versprach sie auf der Dating-Plattform „MySugardaddy“ gegen Geld Sextreffen, die nie stattfanden - und erpresste dann die Galane mit deren sexuellen Vorlieben.
Nicht rechtskräftig
Das Urteil beim Prozess in Wels – zwei Jahre Haft – ist noch nicht rechtskräftig.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.