„Krone“-Ombudsfrau

OGH: Check-in-Gebühr von Laudamotion unzulässig

Ombudsfrau
07.05.2020 15:30

Mehrmals hat die Ombudsfrau über die hohe Gebühr für den Flughafen-Check-in bei der Billig-Fluglinie Laudamotion - und den damit oft verbundenen Ärger für Kunden - berichtet. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mit Erfolg gegen die Gebühr geklagt. Diese wurde nun vom Obersten Gerichtshof für unzulässig erklärt.

Helmut T. aus dem Burgenland und Familie M. aus Niederösterreich ereilte dasselbe Schicksal wie viele andere Kunden von Laudamotion. Sie hatten Flüge bei der Airline gebucht, wollten rechtzeitig vor der Abreise online einchecken und ihre Bordkarten erhalten. Weil das nicht funktionierte, mussten sie am Flughafen einchecken. Und für diesen „Service“ dann auch noch 55 Euro bezahlen, was bei den Reisenden für große Verärgerung sorgte.

Helmut T. ist einer von zahlreichen Kunden, die für den Check-in zahlen mussten. (Bild: Patrick Huber, Reinhard Holl, krone.at-Grafik)
Helmut T. ist einer von zahlreichen Kunden, die für den Check-in zahlen mussten.

Der VKI hat gegen die Gebühr in zwei Instanzen erfolgreich geklagt und nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Recht bekommen. Dieser erklärte die Check-in-Gebühr für unzulässig. Begründet wird die rechtskräftige Entscheidung unter anderem damit, dass während des gesamten Buchungsvorganges die Höhe des Tarifs für den Check-in am Flughafen nicht automatisch angezeigt werde. Vielmehr müssten Kunden durch aktives Anklicken der Tarifinformationen die Gebühr selbständig erfragen.

OGH sieht „versteckte Gebühr“
Und selbst wenn ein Kunde erkennen könne, dass der Check-in am Flughafen zusätzlich zu zahlen sei, müsse er nicht mit einem Entgelt in Höhe von 55 Euro rechnen, da viele andere Fluglinien dafür nichts oder wesentlich weniger verlangen. Außerdem beanstandete das Höchstgericht, dass die Gebühr unter den „Nützlichen Infos“ bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „versteckt“ sei und die Kunden dadurch überrascht würden. Des Weiteren sei es denkbar, dass Kunden die technischen Voraussetzungen für den Online-Check-in nicht zur Verfügung stünden oder dieser aus Gründen scheitern könnte, die im Bereich der Fluglinie liegen. Und man dann aber gezwungen wäre, den kostenpflichtigen Check-in in Anspruch zu nehmen, wenn man fliegen möchte.

Kunden können die 55 Euro zurückfordern
Betroffene Kunden können die bezahlten 55 Euro von der Fluglinie zurückverlangen. „Der VKI stellt kostenlos einen Musterbrief zur Rückforderung zur Verfügung“, erklärt VKI-Juristin Cornelia Kern. Weitere Infos sowie den Musterbrief finden Sie online auf der VKI-Homepage.

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