Seit der Lockerung der Maßnahmen durch die Regierung (siehe auch Statement vom 5.5. oben) stellt sich eine gewisse Leichtfertigkeit ein. Auch unter Medizinern gibt es eine kontrovers geführte Debatte. Der kollektive Maskenball wird hinterfragt. Wer in Parks und öffentliche Räume blickt, erkennt, dass Distanzhalten und Maskentragen sukzessive nicht mehr ganz so ernst genommen werden.
Auch unter Experten gibt es verschiedene Auffassungen. Günter Weiss, Intensivmediziner aus Innsbruck und Mitglied des Krisenstabs der Regierung, tat kund: Bleiben die Infektionszahlen niedrig, sollte man eine Rückkehr zur Normalität andenken. Will heißen: Maskenpflicht hinterfragen und in Teilen abschaffen. Weiss denkt an Supermärkte, Baumärkte, Öffis. „Da gibt es kaum Infektionsgefahr.“
Experte: „In Supermärkten und Öffis kaum Infektionen“
Die „Krone“ hat sich bei anderen Experten umgehört, stieß dabei auf Widerspruch. Umweltmediziner Hans Peter Hutter etwa sagte: „Dass es in Supermärkten und Öffis kaum Infektionen gibt, liegt daran, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden.“ Daher soll die Maskenpflicht auch weiterhin gelten. Im Außenbereich könne man über Lockerungen nachdenken, sagte der Professor.
Generell sollte man darauf achten, nicht nachlässig zu werden. „Wenn die Maßnahmen nicht mehr eingehalten werden, dann kann alles, was wir uns erarbeitet haben, rasch dahin sein“, lautete die Warnung von Umweltmediziner Hutter: „Insofern muss auch die Maskenpflicht bleiben. Ich höre von vielen Leuten, die sich über die Masken beschweren - das ist Jammern auf höchstem Niveau.“
Anschober: „Wir bleiben bei unseren Regeln“
Die „Krone“ konfrontierte Gesundheitsminister Rudolf Anschober mit den Aussagen. Dazu heißt es: „Wir lassen unterschiedliche Meinungen nicht nur zu, sondern sind froh darüber. Wir bleiben bei unseren Regeln und werden die Situation nach zwei Wochen neu bewerten.“ Anschober verwies auf die Notwendigkeit, eine zweite Welle zu verhindern.
Fragen und Antworten zum Thema Mund- und Nasenschutz
Ich habe Asthma. Ist ein Attest nötig, dass ich keine Maske tragen kann? Nein. Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen kann, ist von der Pflicht ausgenommen. Bei Kontrollen muss der Grund „glaubhaft“ gemacht werden - ein Attest hilft, ist aber nicht vorgeschrieben.
Wann muss ich den MNS auf dem Weg in die Arbeit tragen? Wer alleine im Privatfahrzeug fährt oder zu Fuß in die Arbeit geht, braucht keinen MNS. Verpflichtend ist das Tragen in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Fahrgemeinschaften für alle Insassen.
Wie lange kann ich einen MNS tragen, bevor er seine Wirkung verliert? Bei Durchfeuchtung des MNS muss er durch ein sauberes und trockenes Exemplar ersetzt werden. Je nach körperlicher Aktivität kann das früher oder später der Fall sein (maximal etwa 3 bis 4 Stunden).
Kronen Zeitung/krone.at
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