Neuer Alltag

Schulstart mit Vorschriften: Das ist zu beachten

Österreich
09.05.2020 06:00

Vor zwei Wochen hat Bildungsminister Heinz Fassmann (ÖVP) den weiteren Unterrichts-Fahrplan für die Schulen bekannt gegeben - nun gibt es auch einen Erlass, der regelt, wie der neue Schulalltag auszusehen hat: maximal 18 Schüler pro Gruppe, kein Turnen und Singen. Die „Krone“ hat für Sie die wichtigsten Fragen zum Schulstart mit Vorschriften zusammengefasst.

In dem Erlass ist festgehalten: Ab 18. Mai gilt eine Höchstgrenze von 18 Schülern pro Gruppen. Alle größeren Klassen müssen also geteilt werden. Das Ministerium empfiehlt den Schulen dabei das „Drei plus zwei Tage“-Modell - also drei Tage Unterricht für die eine Gruppe und zwei Tage für die andere, in der Woche darauf umgekehrt. Schulautonom soll auch eine andere Lösung möglich sein. Auf berufstätige Eltern in unterschiedlichen Klassen oder Schulen soll Rücksicht genommen werden.

(Bild: Krone KREATIV)

Wann und wo müssen Schüler einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Eine Maskenpflicht gilt im ganzen Schulgebäude außerhalb der Klasse (z.B. Pausen). Auf dem Schulweg gilt sie, wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einer Fahrgemeinschaft fährt.

Werden Geschwister in verschiedenen Klassen unterschiedlich Schule haben?
Das kann passieren, soll aber vermieden werden. Schulen dürfen selbst festlegen, wie sie den Schichtbetrieb gestalten. Dabei soll Rücksicht auf Eltern genommen werden, die mehrere schulpflichtige Kinder haben.

Finden Freigegenstände, Übungen und Nachmittagsunterricht statt?
Der Nachmittagsunterricht wird in Volksschulen und Sekundarstufe I (NMS, AHS Unterstufe) gestrichen, in der Sekundarstufe II beibehalten. Freigegenstände und unverbindliche Übungen gibt es keine.

Welche Maßnahmen zur Hygiene gibt es in praktischen Fächern?
Singen und Tanzen ist im Musikunterricht und anderen Fächern nicht gestattet. Beim Werken dürfen keine Werkzeuge weitergegeben werden. PC-Tastaturen, Mäuse usw. werden nach der Nutzung desinfiziert.

Welche Auswirkungen hat es, wenn Schüler ein Pflichtpraktikum nicht machen?
Ein Entfall eines Pflichtpraktikums soll keine negativen Auswirkungen auf die Zulassung zu abschließenden Prüfungen haben. Ein verkürztes Praktikum (mindestens die Hälfte der vorgesehenen Zeit) ist möglich.

(Bild: Dostal Harald)

Bei den Wiener Schulen und Kindergärten wurde vor der Wiederöffnung mit der Auslieferung von Schutzmaterial begonnen. Laut Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) werden 100.000 Schutzmasken für Erwachsene und 30.000 für Kinder sowie Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe bereitgestellt.

Kronen Zeitung/krone.at

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