Auch für Österreich
Corona-Hilfen der EU sollen ab Juni fließen
Die gemeinsamen europäischen Corona-Hilfen sollen ab 1. Juni zur Verfügung stehen. Einen entsprechenden Beschluss haben die Finanzminister der Eurogruppe am Freitagnachmittag in einer Videokonferenz gefasst. Wie EU-Kommissar Gentiloni betonte, werde es keine zusätzlichen Bedingungen geben, um die Gelder abrufen zu können. Alle Mitgliedstaaten seien demnach bezugsberechtigt. Die Eurogruppe beriet auch über Österreichs Budget.
Alle Mitgliedstaaten sollen Hilfe im Umfang von bis zu zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts aus dem Vorjahr in Anspruch nehmen können. Das Geld stehe zur Finanzierung von direkten und indirekten Gesundheitsausgaben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zur Verfügung. Die Finanzmittel werden für zwölf Monate abrufbar sein, wobei die Frist um weitere sechs Monate verlängert werden könne.
Kommission überprüft ordnungsgemäße Verwendung
Damit die Corona-Hilfen fließen können, ist noch ein Beschluss der ESM-Gremien sowie nationaler Institutionen erforderlich. So muss etwa in Deutschland auch der Bundestag zustimmen. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni betonte nach der Eurogruppen-Sitzung, dass die Brüsseler Behörde einzig die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel kontrollieren werde. „Es wird keine zusätzlichen Bedingungen geben“, betonte der italienische Ex-Premier mit Blick auf Befürchtungen Roms, wonach die Ausschüttung an weitergehende Sparerfordernisse geknüpft werden könnte.
Blümel bekräftigt Solidarität der Länder
Der deutsche Finanzminister Olaf Scholz begrüßte die Verständigung der Eurogruppe als Voraussetzung dafür. Die 240 Milliarden Euro seien eine kraftvolle Antwort, um besser durch die Krise zu kommen. Österreichs Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bekräftigte die Solidarität Österreichs mit den von der Corona-Krise besonders betroffenen Staaten. „Für uns ist klar, dass wir auch in Europa solidarisch helfen“, erklärte er am Freitag.
Viele Fragezeichen hinter EU-Wiederaufbaufonds
Zusätzlich zu den Mitteln aus dem ESM ist noch ein Programm zur Stützung von Klein- und Mittelbetrieben durch Kredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie ein europäisches Kurzarbeitsprogramm geplant. Insgesamt hat das im April vereinbarte Paket einen Umfang von 540 Milliarden Euro. Unklar sind weiterhin die genauen Modalitäten des ebenfalls in Aussicht genommenen EU-Wiederaufbaufonds, das an das EU-Budget angedockt werden soll.
Die französische Regierung brachte diesbezüglich am Freitag ein eigenes Konzept für einen 150 bis 300 Milliarden Euro schweren Fonds in Umlauf, finanziert durch von der EU-Kommission begebene Anleihen. Die Schulden sollen bis zum Jahr 2060 aus dem EU-Budget zurückgezahlt werden. In dieser Frage dürfte es zu einem harten Ringen zwischen EU-Nettozahlern und -empfängern kommen.
Nulldefizit passé
Die Eurogruppe beriet in der Videokonferenz auch über das österreichische Budget. Wegen der Corona-Krise und den milliardenschweren staatlichen Stützungsmaßnahmen ist vom Nulldefizit keine Rede mehr. Stattdessen soll das Defizit deutlich über die im EU-Vertrag festgelegte Grenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) steigen. Blümel teilte mit, dass er seine Amtskollegen über den Budgetprozess informiert habe. „Wir wissen derzeit noch nicht, wie viel Hilfe es letztendlich brauchen wird und wie stark die Auswirkungen auf das Budget sein werden“, so Blümel.
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