Das Kepler Universitätsklinikum Linz hat am Montag jenen Oberarzt entlassen, der während einer heiklen Operation das Spital verlassen und die OP an einen Assistenzarzt übergeben hatte. Der 77-jährige Patient verstarb. Der Verdacht auf „Verletzung der Dienstpflicht“ habe sich erhärtet. Daher sei der Schritt „unumgänglich“ gewesen, erklärte der ärztliche Leiter des Spitals, Ferdinand Waldenberger. Dem Mediziner drohen außer den dienst-, auch straf- und standesrechtliche Konsequenzen.
Der später verstorbene 77-jährige Patient war vergangenen Dienstag wegen eines Aortarisses mit dem Rettungshubschrauber ins Universitätsklinkum eingeliefert und operiert worden. Der Oberarzt, der den Eingriff leitete, soll während einer noch kritischen Phase der Operation an einen Assistenzarzt übergeben und das Spital verlassen haben. Als Grund gab er einen dringenden Termin in seiner Privatordination an. Nach Schwierigkeiten bei der OP starb der Patient - laut einer Obduktion an einem Hinterwandinfarkt, den er während des Eingriffs erlitten hatte. Der Mediziner sei erst nach einer Dreiviertelstunde wieder zurückgekommen und habe erkannt, dass der Patient nicht mehr zu retten sei, hatte der ärztliche Leiter des Spitals am Wochenende den Vorfall bestätigt.
Verdacht auf fahrlässige Tötung
Am Sonntag wurde eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Im Raum stehen der Verdacht der fahrlässigen Tötung mit einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft oder gar der grob fahrlässigen Tötung (bis zu drei Jahre). „Im Sinne der vollständigen Transparenz arbeiten wir intensiv mit den Ermittlungsbehörden zusammen und haben bereits alle erforderlichen Dokumente für eine rechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft übergeben“, betonte Waldenberger am Montag.
Darüber hinaus bleibe die Beauftragung an den externen Gutachter im Sinne der bestmöglichen Aufklärung der Umstände aufrecht. „Der Oberarzt hat sein Fehlverhalten leider nicht eingesehen. Er ist ein sehr erfahrener Herzchirurg und hat in seiner Karriere schon viele Menschenleben gerettet. Mir tut es leid für ihn, dass er mit so einem Blödsinn jetzt womöglich seine ganze Karriere zerstört“, bedauerte Waldenberger am Montag gegenüber der „Krone“.
Auch Konsequenzen durch die Ärztekammer - Stichwort Berufsverbot - könnte es geben. Die Stadt Linz teilte am Montag mit, dass auch die Sanitäre Aufsicht der Stadt im Fall des Mediziners prüfe. Für Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) steht auch die Frage der Privatpraxen von Spitalsärzten im Fokus. Gerald Bachinger, Sprecher der Patientenanwälte, sprach am Sonntagabend in der „ZiB 2“ von einer „Todsünde in einem öffentlich-rechtlichen Gesundheitswesen“, wenn man „seine Verpflichtung, die man für einen bestimmten Patienten hat, zur Seite schiebt und das Krankenhaus verlässt, um im privaten Bereich weiterzuarbeiten“.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.