Maske und Fläche

Museen sperren wieder auf: Das sind die Vorgaben

Politik
12.05.2020 08:13

Ab 15. Mai öffnen Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive wieder ihre Pforten - allerdings mit Einschränkungen. Pro Gast müssen mindestens zehn Quadratmeter Nutzfläche zur Verfügung stehen. Überdies sind Besucher verpflichtet, Mund-Nasen-Schutz zu tragen und auch den üblichen einen Meter (Stichwort „Baby-Elefant“) Abstand zu halten. Zeitlich wird es für Kulturinteressierte allerdings keine Besuchsbeschränkung geben.

„Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder eines Face-Shields ist notwendig“, betonte Kunst- und Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne) im APA-Gespräch. Beim Personal kann diese Verpflichtung dann entfallen, wenn dieses etwa an der Kasse sitzt, die mit entsprechender Schutzvorkehrung versehen ist.

Kulturstaatssekretärin Lunacek (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Kulturstaatssekretärin Lunacek

Die zehn Quadratmeter Flächenvorgabe pro Besucher zielt auf die zulässige Höchstzahl von sich gleichzeitig in einem Museum befindlichen Personen ab. Wenn ein Haus also beispielsweise 5000 Quadratmeter an Ausstellungsräumen, Gängen und Stiegen bis hin zum Shop aufweist, können sich 500 Besucher gleichzeitig darin aufhalten.

„Organisation obliegt Kultureinrichtungen“
Zeitlich können sich Kunstfreunde grundsätzlich so lange in einer Institution aufhalten, wie es ihnen beliebt. Auch Vorbuchungen von Zeitslots im Internet sind nicht notwendig - mit der möglichen Folge, dass man eventuell vor Ort warten muss, bis man hineindarf. „Es obliegt den Kultureinrichtungen, wie das dann organisiert wird“, umriss Lunacek das Konzept.

Das Naturhistorische Museum (NHM) in Wien (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Das Naturhistorische Museum (NHM) in Wien

Die Zehn-Quadratmeter-Regel gilt indes nicht für den einzelnen Ausstellungsraum - solange der Sicherheitsabstand von einem Meter im Falle von nicht in einem Haushalt lebenden Personen gewahrt wird. „Das Personal, das in den meisten Museen in den Räumen anwesend ist, muss auch darauf achten, dass dieser eine Meter Abstand eingehalten wird“, machte Lunacek deutlich.

Führungen und Workshops erlaubt
Auch Führungen oder Workshops sollen bei Beachtung dieser Parameter erlaubt sein. „Kunstvermittlungsprogramme im Ausmaß bis zu zehn Teilnehmern sind möglich“, kündigte die Staatssekretärin an: „Damit sind für die Kunstvermittlerinnen und -vermittler gewisse Arbeitsoptionen gegeben.“

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Die Krise zeigt, wie essenziell Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft ist und wie sie uns massiv abgeht.

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne)

„Die Krise zeigt, wie essenziell Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft ist und wie sie uns massiv abgeht“, konstatierte Lunacek gegenüber der APA: „Ich würde am liebsten alles in den kommenden Tagen öffnen, aber das erlaubt uns das Virus nicht. Immerhin setzen wir nun mit den Museen, Bibliotheken und Archiven einen ersten Schritt.“ Die Kulturinstitutionen sind seit 11. März geschlossen.

Kommen Lockerungen für Theater und Kinos?
Dabei soll es allerdings nicht bleiben, stehen doch noch die Vorgaben für den Veranstaltungssektor aus. „Mein Ziel ist, noch diese Woche einen Stufenplan für die nächsten Monate auf den Weg zu bringen. Hier bin ich mit dem Gesundheitsministerium und den Vertretern der verschiedenen Branchen in engem Kontakt, um möglichst bald konkrete Lockerungen anzustoßen für den Veranstaltungsbereich - also etwa das Theater oder die Kinos.“

Das Burgtheater in Wien (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Das Burgtheater in Wien

Eine Prognose, ob unter diesen Voraussetzungen die noch in Schwebe befindlichen Salzburger und Bregenzer Festspiele hoffen dürfen, ließ sich Lunacek indes nicht entlocken: „Ich kann das jetzt einfach noch nicht sagen. Wir sind am Verhandeln. Die große Herausforderung ist, Gesundheitsschutz, künstlerische und wirtschaftliche Freiheit in eine Balance zu bringen.“

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