Chronisch krank

In der Hochrisikogruppe herrscht Unsicherheit

Gesund
13.05.2020 05:00

Viele, die zu der Corona-Hochrisikogruppe zählen, sind seit Wochen verunsichert. Die gesetzliche Regelung zum besonderen Schutz der Betroffenen ist nun endlich seit 6. Mai in Kraft. Minister Anschober sicherte uns in einem persönlichen Gespräch zu, dass alles nun fertig ist und der Brief an die Sozialversicherungsträger zugestellt wurde.

Die Ärzte wurden ebenfalls informiert und der Schutz dieser Personen beginnt nun mit der Ausstellung des COVID-19-Attest. Dieses kann auch rückwirkend ab dem 6. Mai ausgestellt werden. Bereits abgeholte Schriebe verlieren nicht ihre Gültigkeit und müssen nur auf diesen Tag umdatiert werden. Es hat sehr lange gedauert, aber wir hoffen, dass es jetzt in der Praxisumsetzung gut funktioniert.

Die Betroffenen sollen nun so schnell wie möglich ihren behandelnden Arzt aufsuchen. Ist der Schutz am Arbeitsplatz nicht gegeben und zum Beispiel kein Homeoffice möglich, so kommt es zu einer verpflichtenden Freistellung. Das gilt nun auch für die kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Mitarbeiter/innen im Supermarkt. Diese Neuerung freut uns besonders, da auch chronisch Kranke in diesem Bereich geschützt werden müssen und keine Ungleichbehandlung mehr entstehen darf.

In diesem Zusammenhang ist auch die nachträgliche Freistellung ein Thema. Viele Betroffene sind zum Schutz ihrer Gesundheit im Urlaub, dies nicht immer freiwillig. Es kann nicht sein, dass Betroffene ihre freien Tage hernehmen müssen, um ihre Gesundheit und somit ihr Leben zu schützen. Hier fordern wir von der Politik so schnell wie möglich eine klare gesetzliche Regelung. Es braucht ebenso ein Gespräch mit den Vertretern der Wirtschaft. Auch das Thema Datenschutz ist besonders wichtig und muss gewahrt bleiben, nicht, dass es wegen der Freistellung zu einer Kündigung kommt. Die genaue Krankheit und welche Medikamente die Betroffenen einnehmen müssen, geht den Arbeitergeber nichts an - dieser Meinung ist auch der Gesundheitsminister. Deshalb fordern wir einen Kündigungsschutz bis zu einem Jahr nach Beendigung der Freistellung. Wird trotzdem jemand gekündigt, so darf das rechtlich nicht sein. Wir als Verein werden da natürlich sofort Unterstützung bieten.

Ein schwieriger Punkt ist noch die Freistellung von Angehörigen, die mit jemanden, der chronisch erkrankt ist, im gemeinsamen Haushalt leben. Im Rahmen der Gesetze lässt sich laut Minister Anschober keine Regelung finden, weshalb das Ministerium hier nur Empfehlungen herausgeben wird. In diesem Bereich werden wir uns weiter stark einsetzen, aber es wird wohl noch viel Druck benötigen, um zu einer zufriedenstellenden Lösung für die Betroffenen zu kommen. Sollte sich ein Arbeitgeber weigern, die vorgegebenen Maßnahmen umzusetzen bzw. den Schutz der Hochrisikogruppe unterlassen, so können sich Betroffene unter corona@chronischkrank.at jederzeit an uns wenden!

Mag. Jürgen Holzinger, Verein „ChronischKrank“, Kronen Zeitung

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