Die Ermittlungen gegen den St. Pöltner Diözesanbischof Alois Schwarz sind abgeschlossen. Es gibt keine Anklage zu Betrug oder Untreue. Die Rechtsinitiative sorgt sich aber um die Religionsfreiheit.
Dieser Tage dürfte Kärntens ehemaliger Diözesanbischof Alois Schwarz, der nun in St. Pölten sitzt, erfreuliche Post von der Justiz erhalten. Wie Rene Rupecht von der Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt, sind die Ermittlungen gegen den Würdenträger abgeschlossen, der Vorhabensbericht ist nach fast einem Jahr von der Oberstaatsanwaltschaft retour und wird nun umgesetzt. Über den Inhalt hält man sich bedeckt, bis die Verfahrensbeteiligten informiert sind – durchgesickert ist aber bereits, dass die Verfahren mit Ausnahme des Finanzstrafverfahrens eingestellt worden sind, die Einstellung soll auch öffentlich begründet werden.
Vorwurf der Untreue und des Betruges
Die Vorwürfe gegen Schwarz hatten 2018 ein kirchliches Beben ausgelöst: Der Bischof wurde der Untreue und des Betruges in Zusammenhang mit dem Bistum Gurk beschuldigt. Dieses stellt das Mensalgut des Bischofs dar, über das er nach Kirchenrecht verfügen kann – möglicherweise rechtfertigt eben dieser Passus keine Strafverfolgung.
Corona-Krise: Rechte von Religionsgemeinschaften beschnitten?
Erstmals finden nun wieder Gottesdienste statt. Unter strengen Auflagen und nach zwei Monaten Pause. War diese gesetzeskonform? Mit dieser Frage beschäftigt sich Manfred Herrnhofer von der Initiative für Grund- und Freiheitsrechte (wir berichteten): Der Top-Jurist (im Brotberuf Vizepräsident des Landesgerichts!) befindet, dass die Corona-Verordnungen die Rechte der 16 anerkannten Religionsgemeinschaften beschnitten haben.
„War es notwendig, in Zeiten der Krise die Gotteshäuser zu sperren, oder wäre der Besuch der Kirche - zum Gebet, mit Abstandsregelung - der (psychischen) Gesundheit nicht zuträglicher gewesen?“ Auch die Teilnehmerbeschränkung bei Hochzeiten, Taufen, Begräbnisse ist umstritten. Herrnhofer: „Ein Gesetz, das die Einschränkungen legitimieren würde, existiert nicht, ein solches hat es nie gegeben. Die Einschränkung von Grundrechten durch Verordnung ist nicht verfassungskonform.“ Er mahnt den Staat zu „verfassungsrechtlich sauberen Lösungen“.
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