„War nicht untersagt“

Verwaltungsgericht kippte Strafe für Privatbesuch

Niederösterreich
15.05.2020 03:10

Nachdem zahlreiche Österreicher wochenlang in der Isolation angenommen hatten, Besuche bei Freunden oder Verwandten seien ausdrücklich verboten, relativierte dies die Regierung vor nicht allzu langer Zeit: Privatbesuche seien auch im strengen Corona-Lockdown nicht untersagt gewesen. Dem folgend handelte nun auch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich in einem Fall und hob eine diesbezügliche Strafe auf.

„Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot“ - und man habe den öffentlichen Raum aus jedem Grund betreten dürfen, erklärte das Gericht laut „Presse“. Anlass für dieses Urteil war eine Strafe von 600 Euro gewesen, die ein Mann - nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft Tulln - zahlen sollte, weil er am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familie gefahren war. Diese Strafe hob das Landesverwaltungsgericht jetzt auf.

Anschober: Private Treffen waren nie verboten
Als „ein bisschen bizarr“ hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bereits Ende April die Diskussion über private Treffen trotz der damals noch geltenden Ausgangsbeschränkungen bezeichnet. So seien diese nie verboten gewesen. Schon vor Ostern habe man betont, dass private Wohnungen nicht kontrolliert werden.

Die Minister Nehammer und Anschober (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Die Minister Nehammer und Anschober

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ergänzte damals: „Wir haben nie den Anspruch gehabt, Wohnungen zu betreten und Nachschau zu halten, ob sich da Menschen versammeln.“ Die ab Mitte März von der Polizei durchgeführten Amtshandlungen zur Auflösung sogenannter Corona-Partys seien nicht wegen der Ausgangsbeschränkungen durchgeführt worden, sondern wegen der Vorwurfs der Lärmbelästigung.

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