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Linzer Geschworene mussten am Freitag über die Einweisung eines 23-jährigen Messerstechers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entscheiden. Der Linzer soll am 14. November 2019 am Hauptbahnhof dreimal auf einen Somalier (28) eingestochen haben.
In der Verhandlung vor Richter Christoph Freudenthaler konnte er sich jedoch nicht mehr an die Tat erinnern. Der Antrag auf Einweisung gründete auf dem psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner. Demnach sind aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie und unzureichender Behandlungseinsicht weitere Taten mit schweren Folgen zu befürchten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig,
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