Dem „Urologen des Grauens“, der im oberösterreichischen Salzkammergut 109 Buben missbrauchte, drohen bis zu 15 Jahre Haft und die Unterbringung in einer Anstalt. Der Prozess startet am 26. Mai.
40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift noch nicht einmal 14 Jahre alt. Für den Prozess am Landesgericht Wels sind fünf Verhandlungstage eingeplant. Die Urteilsverkündung wird für den 10. Juni erwartet. Zum Schutz der mutmaßlichen Opfer sei mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen, so das Gericht.
„Teils schwere sexuelle Missbrauchhandlungen“
Seit Eröffnung seiner Ordination im Jahr 2000 soll der heute 57-Jährige bis zu seiner Festnahme im Jänner 2019 „teils schwere sexuelle Missbrauchhandlungen“ an den jungen Patienten vorgenommen haben, lautet die Anklage. Weiters wird ihm vorgeworfen, Personen angestiftet zu haben, Pornovideos von Minderjährigen zu drehen. Außerdem versorgte er Kinder mit Cannabis. Zumindest drei Buben haben laut Gutachten „schwere Folgeschäden“ davongetragen, womit der Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren beträgt.
Geldgeschenke und Einladungen
Die Opfer waren als Patienten intim untersucht worden. Der Verdächtige habe ihnen offenbar weisgemacht, die sexuellen Handlungen würden zu den Behandlungen dazugehören. Einigen soll er kleine Geldgeschenke gemacht und sie in sein Haus am Attersee eingeladen haben. Dokumentiert seien 30 Fälle außerhalb der Ordination - darunter auch ein Fall in seinem Ferienhaus am Roten Meer in Ägypten, wo der Mediziner einen Zwölfjährigen „behandelt“ habe.
Mutter machte Verdacht publik
Die Mutter eines 15-Jährigen hatte vergangenes Jahr den Verdacht publik gemacht. Ihr Kind soll ab dem zwölften Lebensjahr mehrfach von jenem Mediziner sexuell missbraucht worden sein. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat sich der Mediziner von der Ärzteliste streichen lassen. Ein Sachverständiger diagnostizierte dem Beschuldigten Pädophilie, die den „Grad einer schwerwiegenden psychischen Störung erreicht“ habe, so die Anklageschrift. Aufgrund der Prognose, wonach sich der Mann neuerlich an Buben vergreifen könnte, wurde zusätzlich zur Anklage wegen „schweren sexuellen Missbrauchs mit Unmündigen“ auch die Einweisung in eine Anstalt beantragt.
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