Causa Ischgl

Missachteten Behörden den Ministeriums-Erlass?

Tirol
16.05.2020 11:46

In der Causa Ischgl wartet ein heimisches Medium mit neuen Vorwürfen gegen die Tiroler Behörden auf: Das Land bzw. die zuständige Bezirkshauptmannschaft Landeck sollen einen Erlass des Gesundheitsministeriums von Ende Februar missachtet haben, wonach alle engen Kontaktpersonen von Corona-Infizierten per Bescheid für 14 Tage in Heimquarantäne zu schicken sind. Das Land wies jede Missachtung von sich und warf dem Medium das Publizieren von verzerrten Inhalten vor.

Die Heimquarantäne wäre laut dem Erlass unabhängig davon fällig gewesen, ob die betreffenden Personen Symptome zeigen oder nicht. Dies hätte somit alle engen Kontaktpersonen jener 14 Isländer betroffen, die nach ihrer Rückkehr aus Tirol positiv auf das Coronavirus getestet worden waren und über die die Tiroler Behörden am 5. März informiert wurden. Eben diese Unter-Quarantäne-Stellung sei aber nicht geschehen, berichtet das „profil“ am Samstag in seiner Online-Ausgabe.

(Bild: APA/Jakob Gruber)

Erlass Ende Februar verschickt
Der Erlass sei am 29. Februar vom Gesundheitsministerium direkt an die Büros der Landeshauptleute verschickt worden. Betreff: „Behördliche Vorgangsweise bei Kontaktpersonen“. Wer in einem geschlossenen Raum näher als zwei Meter mit einem Corona-Infizierten zusammenkam, mit ihm ein Gespräch führte, ihm die Hand schüttelte oder ihn küsste, habe dem Erlass gemäß schon damals als „Kontaktperson mit hohem Infektionsrisiko“ gegolten. Bei zeitgleichen Corona-Fällen im Salzburger Pongau und im Kärntner Bad Kleinkirchheim sei der Erlass sehr viel ernster genommen worden.

Land Tirol dementiert
Ein Sprecher des Landes erklärte indes gegenüber „profil“, dass „der Erlass des Gesundheitsministeriums seitens der Tiroler Gesundheitsbehörden stets eingehalten wurde“. In den betroffenen Hotels sei lediglich eine Mitarbeiterin mit grippeähnlichen Symptomen in Quarantäne geschickt und getestet worden. „Bei allen anderen Mitarbeitern dieser Hotels gab es keine Hinweise auf eine Corona-Erkrankung“, hieß es.

Ausnahmen nur mit Zustimmung
Ausnahmen bei der Isolierung von Kontaktpersonen wären laut dem Bericht nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Gesundheitsministerium möglich gewesen. Das Gesundheitsministerium erklärte dazu, dass sich die Bezirkshauptmannschaft Landeck oder das Land Tirol in diesem Zusammenhang nicht an das Ministerium gewandt hätten.

(Bild: APA/Jakob Gruber)

Weitere Warnungen
Laut dem Nachrichtenmagazin reagierte jedoch auch der Bund in Sachen Ischgl zu spät. Drei Tage nach den ersten Warnungen aus Island, die an Tirol weitergeleitet wurden, seien weitere warnende Mails aus Dänemark und Norwegen eingegangen. Das Gesundheitsministerium verwies in diesem Zusammenhang auf den SKKM-Krisenstab (Staatliches Krisen- und Katastrophenschutz-Management) im Innenministerium. In der zentralen Krisenkoordinationsstelle, in der Sicherheitsexperten, Ministeriumsvertreter und die Bundesländer jeden Tag konferieren, sei auch Tirol ein Thema gewesen. Die Lage dort sei „wie mit allen anderen Bundesländern in der täglichen Videokonferenz besprochen worden“, so das Ministerium. Die Warnungen aus Skandinavien wurden den Recherchen zufolge zwar im Krisenstab vermerkt, aber zunächst noch keine Maßnahmen ergriffen.

Symbolbild (Bild: APA/Jakob Gruber)
Symbolbild

Das Land Tirol betonte am Samstag in einer ausführlichen Stellungnahme, dass Anfragebeantwortungen des Landes vonseiten des Magazins verzerrt dargestellt worden seien. Deshalb fordere man „profil“ auf, die Stellungnahme des Landes „innerhalb von 24 Stunden auf seiner Homepage sowie in weiterer Folge im Printmagazin zu veröffentlichen“.

„Sogar noch strengere Kriterien angewandt“
Das Land sah sogar eine Übererfüllung des Ministeriums-Erlasses. „In Ischgl haben die lokalen Gesundheitsbehörde darüber hinaus sogar noch strengere Kriterien angewandt. Bei jeglichen positiven Corona-Testungen, die in Ischgl und auch anderswo in Tirol durchgeführt wurden, wurden direkt im Anschluss alle engen Kontaktpersonen abgesondert“, hieß es in der Stellungnahme. Alle Personen mit grippeähnlichen Symptomen seien einem verpflichtenden Corona-Test unterzogen worden, obwohl auch dies die internationalen Vorgaben und die Vorgaben des Gesundheitsministeriums nicht vorsahen, wiederholte das Land seine seit Wochen so lautende Argumentation. Nur durch diese Anordnung sei am 7. März der Barkeeper des Kitzloch positiv getestet worden.

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Tiroler Krone
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